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Darf der Mieter einen Kampfhund in der Wohnung halten?

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Von: Felix Mildner

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Besitzer von sogenannten Kampfhunderassen wie etwa dem Pitbull haben in der Regel schlechte Karten bei der Wohnungssuche. Aber wie ist die Rechtslage?

Kampfhunde gelten oft als gefährlich und unberechenbar. Viele Vermieter wollen diese Tiere nicht in ihrem Haus haben. Doch die Experten der ARAG-Versicherung haben eine gute Nachricht für Tierfreunde: Ist der Wesenstest des Tieres positiv und der Vierbeiner nie auffällig geworden, muss der Hund wie ein ‚normaler‘ Hund gewertet werden.

Kampfhund in der Wohnung: So ist die Gesetzeslage

In einem konkreten Fall forderte der Vermieter einen Mieter aufgrund eines unkonkreten Bedrohungsgefühls auf, seinen Pitbull abzuschaffen. Auf dessen Angebot, seinen Hund in der Wohnanlage nur mit Maulkorb und Leine laufen zu lassen, ging der Vermieter nicht ein. Daraufhin klagte das Herrchen erfolgreich vor Gericht.

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