- vonSarah Brennerschließen
Kurz vor Weihnachten erlebt der Versandhandel seine Hochzeit. Ausgerechnet jetzt ruft Verdi die Amazon-Mitarbeiter zum Streik auf. Was hat das für Folgen und welche Rechte haben Verbraucher?
München - O du fröhliche Packerlzeit! In den Verbraucherzentralen stapeln sich derzeit bundesweit Beschwerden über örtliche Dienstleister, weil Waren nicht (rechtzeitig) ankommen - oder auf ihrem Weg gar verschwinden. Von Tag zu Tag wächst die Sorge vieler Kunden, an Heiligabend mit leeren Händen unterm Baum zu sitzen.
Jetzt hat die Gewerkschaft Verdi auch noch zum Streik aufgerufen. In Werne (Nordrhein-Westfalen) und Leipzig haben am Montag rund 350 Amazon-Angestellte ihre Arbeit niedergelegt. Und damit nicht genug - die Gewerkschaft erwägt eine Ausweitung des Streik-Aufrufs auf weitere Standorte. „Es kann durchaus sein, dass auch in Bayern gestreikt wird“, so ein Sprecher der Gewerkschaft. Sind wir jetzt geliefert?
9,2 Millionen Pakete allein in München
In der Adventszeit erreicht der Online-Handel alljährlich seinen Höhepunkt. Allein in München werden heuer 9,2 Millionen Pakete erwartet - und somit zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Tendenz steigend! Kein Wunder also, dass etliche Zusteller unter der vorweihnachtlichen Last auf ihren Schultern ächzen und mit der Auslieferung kaum mehr hinterher kommen. Die Folge: genervte Kunden und jede Menge Beschwerdebriefe.
Im Moment ist Amazon damit beschäftigt, die Lage zu beschwichtigen. Wie das US-amerikanische Versandunternehmen am Montag mitgeteilt hat, müssten sich Kunden „keine Sorgen um ihre Geschenke machen“. Und auch der Paket-Auslieferer DHL betont, sich frühzeitig auf alle Eventualitäten vorbereitet zu haben. So sollen 10.000 zusätzliche Aushilfskräfte mitanpacken und dafür sorgen, dass der Streik nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen wird.
Ihre Rechte
In der Vorweihnachtszeit haben Brief- und Paketdienste Hochkonjunktur. Da kann es schon mal passieren, dass ein Päckchen auf sich warten lässt, oder? Wir haben bei der Verbraucherschutzzentrale nachgefragt, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben. „Rein Rechtlich gesehen sind Paketankündigungen lediglich unverbindliche Prognosen“, weiß Julia Berger. Aber: „Ist ein Paket verspätet, sollte der Verbraucher das auf jeden Fall beim Händler reklamieren. Der muss sich dann mit dem Paketdienst in Verbindung setzen und den Verbleib des Pakets klären.“
Nimmt ein Nachbar ein Päckchen an, muss er auch dafür haften, wenn es bei ihm zu Hause beschädigt wird. Also: „Keine beschädigten Pakete annehmen“, rät Berger. Oder: „Die Beschädigung ausreichend dokumentieren, damit Sie in keine Haftungsproblematik gegenüber dem Empfänger geraten.“
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S. Brenner