Kartellamt leitet Verfahren gegen Bahn ein

Bonn - Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf eingeleitet.
Das teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit.
Das Kartellamt werde prüfen, ob Wettbewerber der Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag.
Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornehme, komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes.
Die nun eingeleiteten Untersuchungen gehen zurück auf Klagen der Wettbewerber, die nach eigenen Angaben allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Das Bundeskartellamt werde untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt seien. Außerdem solle geklärt werden, ob die Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
dpa/AFP