Zwangsabstieg ungültig: Wilhelmshaven gewinnt Prozess gegen FIFA

Karlsruhe - Der Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven war rechtswidrig. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zwingt die Fußball-Verbände zu Veränderungen.
Als der kleine SV Wilhelmshaven nach acht langen Jahren und zähen juristischen Auseinandersetzungen gegen die große FIFA gewonnen hatte, musste der Vorstandsvorsitzende Hans Herrnberger erst einmal tief durchatmen. "Es ist ein wunderbares und befreiendes Gefühl", sagte der Funktionär des niedersächsischen Bezirksligisten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bei Sky Sport News HD: "Hier hat wirklich David gegen Goliath gewonnen. Wir haben wieder eine Zukunft."
Wie die Karlsruher Richter am Dienstag feststellten, war der nach der Saison 2013/14 vollstreckte Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten rechtswidrig. Nach dem auch für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) richtungweisenden und folgenreichen Urteil verlangt der Klub nun die Wiedereingliederung in die Regionalliga zur Saison 2017/18 und finanzielle Entschädigungen, die nach SID-Informationen in siebenstelliger Höhe zu beziffern sind.
"Man wollte uns klein machen"
"Man wollte uns klein machen und hat nicht mit unserer Hartnäckigkeit gerechnet. Wir sind stolz darauf, gegen die FIFA und den DFB recht bekommen zu haben", sagte Herrnberger dem SID: "Wir wünschen uns jetzt, dass der DFB kurzfristig auf uns zukommt und wir eine faire Lösung für uns finden."
Der für Recht- und Satzungsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren. Es gelte dann sehr schnell zu klären, "was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen", sagte Koch bei dfb.de.
Was den Rechtsstreit auslöste:
Ausgangspunkt des Rechtsstreits seit 2008 war die Weigerung des Klubs gewesen, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu, der auch den italienischen Pass besitzt, eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen. Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des DFB vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes.
Wilhelmshaven ist jedoch nur im NFV Mitglied. Damit fehlt laut BGH die rechtliche Grundlage, um den Klub mit einem Zwangsabstieg zu bestrafen. "Die Regelung müssen eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen", heißt es in der Erklärung aus Karlsruhe.
"Wir werden heute ein Gläschen Sekt trinken - vielleicht auch zwei"
Damit folgte die höchste Instanz dem Oberlandesgericht Bremen, das im Dezember 2014 die Rückversetzung der Niedersachsen in die Oberliga für unwirksam erklärt hatte. Gegen dieses Urteil legte der NFV daraufhin Revision ein und verlor nun.
Die mächtigen Verbände müssen Anpassungen vornehmen, wenn künftig das FIFA-Recht auch auf regionaler Ebene gelten soll. "Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich", sagte Koch: "Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden."
Der kleine, zähe SV Wilhelmshaven hat ganz schön was ins Rollen gebracht. Und feierte seinen Sieg entsprechend. "Wir werden heute ein Gläschen Sekt trinken - vielleicht auch zwei", sagte Herrnberger. Und lachte.
SID