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Neue Coronavorschriften in Bayern: Keine Geisterspiele mehr in den Profiligen

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Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild)
Fußball in Zeiten von Corona (Symbolbild) © Pixabay

Die Pandemie hat den Freistaat immer noch fest im Griff. Dennoch lockert die Landesregierung nun in vielen Bereichen die Vorschriften. Auch für den Sport gelten dabei nun neue Regeln, sowohl im Profi-, sowie auch im Amateurbereich.

München - Der Freistaat Bayern lockert die Corona-Bestimmungen: Seit Donnerstag dürfen Fußballfans wieder in die Stadien. Im Mittelpunkt standen dabei zwar vor allem die Profiklubs und großen Arenen, jedoch ergeben sich daraus auch neue Bestimmungen für die Amateurvereine im Land.

Zuschauer wieder zulässig

Geisterspiele im Profisport gehören in Bayern nun der Vergangenheit an: Bei überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Menschen erwartet werden, erlaubt die Landesregierung nun eine Auslastung von 25 Prozent. Maximal dürfen allerdings 10.000 Fans ins Stadion.

Für Spiele im Amateurbereich gelten jedoch andere Bestimmungen als in den obersten vier Ligen. Für Vereine, die in Ligen unterhalb der Regionalliga spielen, gilt: Die verfügbare Zuschauerkapazität darf zu 50 Prozent ausgelastet werden. Auf Sportplätzen, die keine festgeschriebene Zuschauerkapazität haben, muss der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zwischen den Zuschauern gewährleistet sein.

Weiterhin 2G Plus für Zuschauer

Weiterhin gilt für alle Zuschauer die 2G Plus-Regel. Es macht dabei keinen Unterschied, ob eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet. Auch gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen weiterhin die Maskenpflicht, erst am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Diese Pflicht entfällt bei Events im Freien. Für die Sportler selbst bleiben die Regeln weiterhin gleich. Für sie gilt die 2G-Regel.

Für Fans gilt also: Impfnachweis und aktuellen Corona-Test mitbringen. Akzeptiert werden dabei sowohl Antigen- als auch PCR-Test. Wer doppelt geimpft und zusätzlich bereits seine Boosterimpfung erhalten hat oder frisch genesen ist, braucht keinen Testnachweis.

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