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Was passiert jetzt mit den Prügelspielern?

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Rosenheim - Die brutale Attacke auf den Schiedsrichter bei einem Spiel des FC Iliria hat den bayerischen Fußball erschüttert.

Wie berichtet, war der 42-jährige Schiedsrichter Thomas K. beim Rosenheimer A-Klassen-Derby zwischen dem FC Iliria und dem ESV Rosenheim am Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober, von einem Spieler der Heimmannschaft brutal zusammengeschlagen worden. Er erlitt erhebliche Verletzungen und fürchtete zeitweise sogar den kompletten Sehverlust auf einem Auge. Josef Kurzmeier, Schiedsrichter-Obmann der Gruppe Chiem, zu rosenheim24: "Momentan kann Thomas auf dem verletzten Auge leider noch nicht sehen, aber die Ärzte haben gesagt, dass die Sehkraft - wenn auch nicht in voller Stärke - zurückkehren wird. Wann das genau sein wird, ist noch nicht ganz klar. In jedem Fall wird er aber in Zukunft eine Sehhilfe brauchen." Darüber hinaus wurden dem Referee bei der brutalen Attacke auch drei Zähne ausgeschlagen und er wurde am Jochbein verletzt. 

Auch der Trainer der Gastmannschaft, Talip S., wurde von einem anderen Spieler massiv attackiert und musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Bei solch derart drastischen Fällen stellt sich die Frage nach dem Strafmaß. Unabhängig von der strafrechtlichen Fragen - nach Informationen von rosenheim24 sind mittlerweile beide Täter von den Opfern bei der Polizei angezeigt worden - muss geklärt werden, wie dieses für die beiden Spieler und den schuldigen Verein auf sportgerichtlicher Ebene ausfällt.

Ein erster Schritt dazu scheint getan: Das eigentlich für Spiele im Kreis Inn/Salzach zuständige Kreissportgericht hat den Fall mittlerweile an das Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes abgegeben. "Der Fall liegt jetzt in München", sagte Spielgruppenleiter Armin Bernard (Rosenheim) auf Anfrage. "Das Kreissportgericht ist in einer ersten Sitzung zu der Annahme gelangt, dass der ihm zur Verfügung stehende Strafrahmen in diesem Fall nicht ausreicht. Deswegen haben wir den Fall an das VSG abgegeben", sagte der Vorsitzende des Kreissportgerichtes Inn/Salzach, Stephan Bierschneider aus Altenmarkt. Nach Paragraph 48 der BFV-Rechts- und Verfahrensordnung können Spieler von einem Kreisssportgericht nur für maximal zwei Jahre gesperrt werden.

Gleichzeitig betont Bierschneider aber auch: "Das Ganze ist ein schwebendes Verfahren. Die Abgabe des Falls an das VSG bedeutet keinesfalls automatisch, dass die beiden Spieler jetzt mindestens zwei Jahre gesperrt oder gar aus dem Verband ausgeschlossen werden."

mw/rosenheim24

Den vollständigen Artikel lesen Sie auf http://www.rosenheim24.de/news/rosenheim-stadt/rosenheim-nach-brutalen-attacke-schiri-passiert-schlaegern-ro24-2541391.html

Foto: dpa

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