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Was ist erlaubt und was verboten? Diese Regeln gelten im Supermarkt

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Von: Andrea Schmiedl

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Collage aus Frau mit Apfel, Supermarktkasse und Pfandflaschenautomat
Darf man Lebensmittel probieren? Kommt man später noch an sein Wechselgeld und muss ein Supermarkt alle Pfandflaschen annehmen? Für alles gibt es Regeln ... © picture alliance / dpa | Ralf Hirschberger, Armin Weigel, Monika Skolimowska

Gilt der Preis an der Ware oder der an der Kasse? Was sind „haushaltsübliche Mengen“? Und muss man Ware, die herunterfällt und kaputt geht, bezahlen? Wir helfen Euch, Fakten von Mythen beim Einkauf zu unterscheiden.

Die Deutschen lieben ihre Supermärkte. Eine Umfrage des Bundes­land­wirt­schafts­ministeriums belegt: Mehr als die Hälfte der Verbraucher ist mindestens einmal pro Woche dort. Dass der Frei­zeitspaß zwischen Obstregal und Wurst­theke juristisch streng reglementiert ist, wissen die wenigsten.

An unbe­zahlten Keksen knabbern? Der Kassiererin das lästige Kleingeld hinkippen? Es gibt viele Fragen und Mythen rund ums Einkaufen, die weit verbreitet sind. Wir sagen Euch, was tatsächlich zulässig ist und was nicht.

1. Welcher Preis gilt - der an der Ware oder der an der Kasse?

Folgende Situation: Nach dem Einkauf schaut Ihr noch einmal den Kassenzettel an und entdeckt, dass Ihr für ein Produkt mehr bezahlt habt, als auf dem Preisetikett im Regal stand. Ihr geht zurück in den Supermarkt und verlangt den ausgeschriebenen Preis. Aber das Personal bleibt hart. Denn: Es gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird.

Der Hintergrund: Der Kauf findet an der Kasse statt – und dort wird (juristisch gesehen) auch erst die Vereinbarung über den Preis getroffen. Die Angaben im Supermarkt dagegen sind nicht verbindlich. 

Deswegen solltet Ihr an der Kasse gleich die eingescannten Preise prüfen. Entweder könnt Ihr sie auf dem Display ablesen, wenn die Kassiererin die Waren über die Kasse zieht. Oder Ihr schaut Euch direkt nach dem Bezahlen den Kassenzettel noch im Supermarkt an. Kommt Euch dabei etwas komisch vor, sprecht es sofort an.

Generell gilt, dass eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn Ihr nichts sagt, bezahlt und die Ware mit aus dem Supermarkt nehmt, wird es rechtlich deutlich schwieriger. Dann seid Ihr im Nachhinein auf die Kulanz des Supermarkts angewiesen.

2. Muss ich Ware, die mir im Markt herunterfällt und kaputt geht, bezahlen?

Es ist der Albtraum eines jeden Supermarkt­kunden und Szene in vielen Filmen: Ein kurzer Moment der Unacht­samkeit, ein Stolpern – und schon stürzt man in die Sekt­flaschen-Pyramide. Ein solches Miss­geschick ist nicht nur peinlich, sondern auch teuer. Denn Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verschulden. Allerdings: Wenn nur ein Gurkenglas zerbricht, zeigen sich die meisten Einzel­händler kulant. Und geht es um höhere Summen, springt in den meisten Fällen die private Haft­pflicht­versicherung ein. Und: Ihr müsst nur so viel bezahlen, wie die Ware den Händler im Einkauf gekostet hat. 

Beschädigt Euer Kind Produkte im Supermarkt, haftet Ihr nur, wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht verletzt habt. Das kann juristisch eine schwierige Frage sein. Einen Einfluss haben unter anderem das Alter des Kindes und die Frage, ob Ihr hättet vorhersehen müssen, dass es im Supermarkt etwas anstellen wird. Je jünger das Kind ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Schaden an Euch hängen bleibt.

Ab sieben Jahren kann es sein, dass das Kind bereits selbst für den Schaden haftet. Die Haftung von Kindern zwischen 7 und 18 Jahren richtet sich nach der individuellen, geistigen Entwicklung der Minderjährigen. Ab dem 18. Lebensjahr haften Jugendliche in vollem Umfang für verursachte Schäden.

3. Darf ich Lebensmittel anfassen, um die Qualität zu prüfen?

Lebensmittel im Supermarkt darf man als Kunde berühren, soweit diese abwaschbar sind, wie Äpfel, Gurken oder Paprika. Es ist also in Ordnung, den Reifegrad etwa von Früchten wie Pflaumen oder Mangos durch vorsichtiges Betasten zu über­prüfen. Bei Backwaren beispielsweise ist das aus hygienischen Gründen nicht möglich. Und selbstverständlich dürft Ihr die Lebensmittel oder ihre Verpackung nicht beschädigen.

Kartons - etwa von Eiern - dürfen Kunden öffnen, wenn weder Inhalt noch Verpackung dadurch zu Schaden kommen. Das gilt auch dann, wenn Warnhin­weise behaupten, dass Öffnen zum Kauf verpflichtet. Wer allzu rabiat mit der Ware umgeht und den Inhalt beschädigt, muss das Produkt bezahlen. Geht nur die Packung kaputt, muss der Kunde lediglich für diesen Schaden aufkommen.

4. Darf ich Getränke und Lebensmittel schon im Supermarkt essen oder trinken?

Die Weintrauben sehen köstlich aus. Ob der Anblick hält, was er verspricht, merkt man aber erst beim Reinbeißen. Also steckt sich der eine oder andere Kunde ein Stück Obst in den Mund. Erlaubt ist diese Geschmacks­probe nicht, streng genommen handelt es sich dabei sogar um Diebstahl. Denn bis zum Bezahlen an der Kasse gehört die Ware grund­sätzlich dem Supermarkt. 

Wer Obst oder Gemüse vorab kosten möchte, muss das Verkaufs­personal fragen. Und für viele Supermärkte ist es auch in Ordnung, wenn Ihr die leere Verpackung zur Bezahlung an der Kasse zeigt. Fragt aber im Zweifel lieber vorher nach!

5. Was sind „haushaltsübliche Mengen“?

Das Mineralwasser ist im Sonder­angebot – da kommen manche Kunden auf die Idee, sich einen Vorrat für das nächste halbe Jahr anzu­legen und die Kisten zu Hause zu stapeln. Mit dem Hinweis, dass Waren nur in „haushaltsüblicher Menge“ abgegeben werden, sollen solche Hamsterkäufe verhindert werden. Denn gerade von besonders begehrter Ware sollen möglichst viele Personen etwas haben. Kunden, die leer ausgegangen sind, können sich sonst getäuscht fühlen.

Allerdings ist „in haushaltsüblicher Menge“ kein klar definierter Begriff. Es kommt auf den Einzelfall an, auf keinen Fall bedeutet der Begriff aber automatisch nur „ein Exemplar“. Was in ihrem Markt „haus­halts­üblich“ ist, dürfen die Händler selbst entscheiden.

6. Wie lange müssen Waren aus Angebotsprospekten vorrätig sein?

Computer, Kameras, Laufschuhe und andere Sonder­angebote müssen am ersten Aktionstag bis mittags im Laden vorrätig sein. Mindestens. Werden Lebens­mittel als Aktions­ware beworben, müssen sie bis zum Ende des ersten Aktions­tags erhältlich sein.

Das gilt auch, wenn in der Werbebroschüre steht: „Nur so lange der Vorrat reicht.“ So hat der Bundes­gerichts­hof zu den sogenannten „Lock­vogelangeboten“ entschieden.

7. Muss ein Supermarkt alle meine Pfandflaschen annehmen?

Die komplizierten Pfand-Rege­lungen in Deutsch­land erhitzen oft die Gemüter. Bei der Rück­nahme von Flaschen und Dosen gilt grundsätzlich: Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen alle Einwegflaschen annehmen, auch die, die sie nicht im Sortiment haben. Auch zerbeulte oder zersprungene Flaschen müssen zurückgenommen werden, wenn der Strichcode und das Pfandzeichen noch lesbar sind. Nimmt der Leer­gut-Auto­mat die Flasche nicht an, muss der Händler trotzdem das Pfand auszahlen. 

Mehr­wegflaschen sind Eigentum der Getränkefirma und werden erneut befüllt. Hier existiert keine gesetzliche Rücknahmepflicht. Händler müssen Mehr­wegflaschen nur zurück­nehmen, wenn sie diese auch in ihrem Sortiment haben. Und: Die Flaschen müssen bei der Rück­gabe intakt sein.

8. Darf ich an der Kasse auch große Beträge mit Münzen bezahlen?

Kunden, die an der Supermarkt­kasse eine Tüte mit Kupfergeld ausschütten, machen sich beim Kassen­personal und anderen Wartenden nicht nur unbe­liebt. Wer mehr als 50 Münzen aufs Fließ­band kippt, muss auch damit rechnen, abge­wiesen zu werden. Denn mehr müssen Kassierer pro Einkauf nicht akzeptieren. Auch sind sie nicht verpflichtet, jeden Geld­schein anzu­nehmen. Wer nur ein Kaugummi-Päckchen kauft, kann nicht erwarten, dass der Händler ihm eine 100-Euro-Note wechselt.

9. Was mache ich, wenn ich erst daheim merke, dass das Wechselgeld nicht stimmt?

Ihr solltet das Wechselgeld immer direkt an der Kasse nachprüfen. Wenn Euch Unstimmigkeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt auffallen, habt Ihr zwar theoretisch ein Recht auf das restliche Geld - Ihr werdet aber in den wenigsten Fällen beweisen können, wie viel Ihr zu wenig bekommen habt. Handelt es sich um viel Geld, müsst Ihr im Zweifel um einen Kassensturz bitten. Damit kann der Supermarkt feststellen, ob sich mehr Geld in der Kasse befindet, als Waren verkauft worden sind.

10. Darf das Ladenpersonal meine Taschen kontrollieren?

Auch wer nichts zu verbergen hat, muss gegen seinen Willen weder die Taschen selbst öffnen, noch die Öffnung durch das Ladenpersonal zulassen (Ladendetektive eingeschlossen). Taschen gehören zum rechtlich geschützten Privatbereich, in den selbst die Polizei nur unter strengen Voraussetzungen eingreifen darf.

Wird ein Dieb auf frischer Tat ertappt, darf ihm das Personal das Diebesgut natürlich wieder abnehmen. Besteht aber nur der Verdacht, dass ein Kunde etwas eingesteckt hat - etwa weil das ein anderer Kunde beobachtet haben will - muss das Personal erst die Polizei rufen. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, ist der Kunde verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten und darf auch solange im Laden festgehalten werden.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind grundsätzlich unzulässig. Hat ein Laden ein entsprechendes Schild ausgehängt, auf dem steht, dass Taschenkontrollen geduldet werden müssen, ist dies rechtlich wirkungslos. Allerdings ist es zulässig, die Mitnahme von größeren Taschen ganz zu verbieten, wenn die Kunden eine Möglichkeit haben, ihre Taschen sicher zu verwahren.

11. Darf ich den Einkaufswagen zu Transportzwecken mit nach Hause nehmen?

Manch ein Kunde karrt seine schweren Taschen mit dem Einkaufswagen nach Hause. Erlaubt ist das nicht: Wagen und Körbe sind Eigentum des Supermarkts und dürfen nicht außer­halb des Geländes verwendet werden. 

Hier verstehen Händler auch keinen Spaß. Kein Wunder, denn die Wagen kosten 100 bis 150 Euro. Der Schaden durch entwendete Körbe und Wagen summiert sich laut Handels­verband HDE für einzelne Händler auf mehrere tausend Euro im Jahr.

12. Kann ich Ware, die mir nicht gefällt, wieder zurückgeben?

Beim Auspacken der Einkäufe stellt man fest: Statt der gewünschten Spaghetti liegt eine Makkaroni-Tüte in der Tasche. Die Packung ist heil, der Kassenzettl noch im Geldbeutel. Kann man also die falschen Nudeln einfach zurückbringen und die richtigen holen? Leider nicht. Kunden haben kein Recht auf einen Umtausch von Waren, die sie irrtümlich erworben haben

Anders ist natürlich die Lage, wenn Lebens­mittel vor Ablauf des Mindest­halt­barkeits­datums verdorben sind. Dann müssen Händler sie zurück­nehmen. Oder der Supermarkt geht aus Kulanz auf die Umtausch-Bitte des Kunden ein. In einigen Supermärkten gibt es sogar Aushänge, dass Waren innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig zurückgenommen werden.

13. Was ist, wenn ich erst zu Hause feststelle, dass Lebensmittel verdorben sind?

Natürlich haben Kunden ein Recht auf mangelfreie, also auch unverdorbene Lebensmittel. Wenn Ihr das allerdings erst zuhause feststellt, wird es schwierig sein, dem Supermarkt zu beweisen, dass die verdorbene Ware genau die ist, die auf dem Kassenzettel steht.

as

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