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Hausratversicherung: Welche Schäden werden ersetzt?

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Von: Olena Leneschmidt

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Hausratversicherung: Das solltet Ihr wissen © pixabay

Damit die Hausratversicherung im Schadenfall eintritt, müssen sich die Versicherten an gewisse Spielregeln halten. Welche Pflichten habt Ihr gegenüber Eurem Versicherer und was ist bei einem Schadensfall zu beachten? In diesem Artikel findet Ihr alle nötigen Informationen rund um das Thema.

Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine Police, die Eigentümern und Mietern Schutz in einem Schadensfall bietet. Diese sollte Euch dabei helfen, bei Beschädigung oder Verlust Eures Besitzes, Euch finanziell abzusichern.

Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht, wie es z. B. bei einer Kfz-Versicherung der Fall ist. Deswegen bleibt die Entscheidung, ob Ihr diese Police benötigt, ganz Euch überlassen. Dazu sagt die Verbraucherzentrale: „Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger ist die Police”.

Stellt Euch eine ganz einfache Frage: Könntet Ihr im Falle eines Verlusts oder Beschädigung Eurer Haushaltsgegenstände die Kosten selbst abdecken? Wenn die Antwort „Nein” lautet, dann kommt der Abschluss einer Hausratversicherung für Euch in Frage.

Was genau fällt unter Hausratversicherung?

Schließt Ihr eine Hausratversicherung ab, wird Euer gesamter Hausstand gegen Beschädigung oder Diebstahl abgesichert. Dazu zählen z. B. Möbel, Kleidung, Haushaltsgegenstände und -geräte.

Der Verbraucherzentrale zufolge fallen solche Gefahren unter Hausratversicherung:

Unter das versicherte Risiko Sturm fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Die Hagelschäden werden hingegen unabhängig von der Windstärke von der Versicherung übernommen, so die Verbraucherzentrale. 

Wichtig: Wer sein Eigentum auch gegen Naturgewalten wie Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben absichern möchte, braucht zusätzlich zu seiner Hausratversicherung einen weiteren Baustein: die Elementarschadenversicherung.

Welche Gegenstände sind versichert?

„Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können“, schreibt die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 7/2022). Also jegliches Inventar, das nicht fest in einer Wohnung verbaut ist: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Textilien, Küchenutensilien und Bücher. In vielen Tarifen sind auch im Hausflur abgestellte Kinderwagen etwa gegen Diebstahl abgesichert. Oder das Fahrrad, wenn es sich in einem verschlossenen Gebäudeteil befand. Gartenmöbel hingegen sind nicht in jedem Tarif umfassend versichert.

Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, eine Hausratversicherung zu wählen, bei der auch Bargeldbestände wenigstens bis zur Höhe von 2000 Euro mitversichert sind.

Im Rahmen der Außenversicherung ist Hausrat auch dann abgesichert, wenn er mit auf Reisen geht. Also zum Beispiel, wenn Elektrogeräte oder Kleidung aus dem Hotelzimmer gestohlen werden. Wer sein Fahrrad außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichern möchte, muss in der Regel einen gesonderten Fahrradschutz abschließen.

Befinden sich zum Zeitpunkt eines Schadensfalls geliehene Gegenstände in der eigenen Wohnung, so sind auch diese versichert, heißt es vom BdV. Schäden hingegen, die an Wertgegenständen von Besuchern entstehen, müssen über deren eigene Hausratversicherung abgewickelt werden.

Der Verbraucherzentrale zufolge fallen auch einige Wertsachen unter Hausratversicherung. Dazu zählen:

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, so die Verbraucherzentrale. Außerdem müssen die Wertsachen 1. bis 3. aus der Liste oben besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank.

Diese Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen

Laut Finanztipp.de werden von der Versicherung nicht nur der Neuwert des zerstörten oder gestohlenen Hausstandes, sondern auch die weiteren Kosten („Folge-Kosten”), die durch den Schadenfall entstehen können, übernommen. Dazu zählen z.B. die Kosten für das Aufräumen, Reparaturen, Transport- Lagerungskosten.

Wenn Ihr nach einem Schadensfall Eure Wohnung nicht mehr nutzen könnt, werden die Hotelkosten ohne Nebenkosten von der Police übernommen. 

Was passiert mit der Hausratversicherung beim Umzug?

Während eines Umzugs ist der Hausrat der alten und neuen Wohnung versichert, so die Verbraucherzentrale. Dabei müsst Ihr aber beachten, dass der Versicherungsschutz in der alten Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn endet. 

Wichtig ist: Ihr müsst Euren Umzug unbedingt bei dem Versicherer melden.

Schadensfall: Das solltet Ihr tun, damit der Versicherer zahlt

Als Versicherter habt Ihr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die Ihr gegenüber Eurem Versicherer erfüllen müsst. Damit die Hausratversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt, müsst Ihr einiges beachten. Die Stiftung Warentest empfiehlt bei einem Versicherungsfall folgende Schritte zu befolgen:

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Wichtig ist, dass Ihr eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt, so die Verbraucherzentrale. Das heißt, dass Ihr Euch für eine Versicherungssumme entscheiden solltet, die dem tatsächlichen Wert Eures Hausrats entspricht.

Die meisten Leute unterschätzen den Werten ihres Hausrats. Dabei besteht die Gefahr, dass der Versicherte in einem Schadensfall nicht alles erstattet bekommt, was die sogenannte Unterversicherung zur Folge hat. Das heißt, dass die Versicherung nur einen Teil davon ersetzt und Ihr auf dem Rest sitzen bleibt.

In welchem Umfang ersetzen Versicherer entstandene Schäden?

Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer laut den Verbraucherschützern aus NRW den Wiederbeschaffungspreis eines Artikels „in neuwertigem Zustand“ - also den Neuwert. 

Um im Schadensfall Geld vom Versicherer zu bekommen, sollten Versicherte genau nachweisen können, welche zerstörten oder verschwundenen Gegenstände sie tatsächlich besessen haben. Dabei können laut der Verbraucherzentrale NRW etwa Kassenzettel, Kontoauszüge, Quittungen, Garantiescheine, Reparaturrechnungen oder Fotos der Sachen helfen.

Ein Tipp von der Verbraucherzentrale: Ihr solltet die Belege von Neuanschaffungen sorgfältig aufbewahren. Es wäre auch ratsam, den gesamten Hausrat mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Das kann den Schadensnachweis deutlich erleichtern

Wie schnell könnt Ihr mit dem Geld der Versicherung rechnen?

Es gibt keine gesetzlich bestimmten Wochen- oder Monats­fristen, inner­halb derer der Versicherer leisten muss, so die Verbraucherzentrale. Dass Menschen lange auf die Regulierung ihres Schadens warten, ist den Verbraucherschützern zufolge keine Seltenheit. Betroffene können bei der Versicherung aber auf eine Abschlagszahlung drängen - wenn alle Unterlagen vorliegen spätestens einen Monat nach Schadensanzeige. Darauf habt Ihr einen Rechtsanspruch.

Wann können Versicherer die Zahlung verweigern oder kürzen?

Der BdV rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, nur Verträge abzuschließen, bei denen Versicherer vollständig auf ihr Recht verzichten, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Leistung verweigern, kürzen oder den Vertrag beenden können Versicherer aber dennoch. Etwa dann, wenn Versicherungsnehmer ihren sogenannten Obliegenheiten nicht nachkommen oder mit der Prämienzahlung in Verzug sind.

Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles wären zum Beispiel, die Wohnung in der kalten Jahreszeit zu beheizen oder eben eine längere Abwesenheit anzuzeigen. Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalls sind etwa die unverzügliche Anzeige des Schadens und die Unterstützung des Versicherers bei der Regulierung - zum Beispiel durch Auskünfte zum Schadenshergang.

So findet Ihr die passende Hausratversicherung

Überlegt man sich, eine Hausratversicherung abzuschließen, merkt man schnell, dass es gar nicht so einfach ist, einen passenden Schutz zu finden: die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich.

Laut Verbraucherzentrale solltet Ihr Euch im Zweifel unbedingt beraten lassen. Eine Orientierung und einen Vergleich der Anbieter findet Ihr auch unter Stiftung Warntest oder Beim Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater.

ol/dpa

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