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Mein Vermieter sagt, der Hund muss weg, sonst kündigt er uns - darf er das?

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Von: Jörg Eschenfelder

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Ein Hund liegt auf dem Sofa, daneben sieht eine Frau mit Laptop
Darf mein Vermieter mir wegen meines Hundes die Wohnung kündigen? © Nicolas Armer/dpa

In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, zweimal im Monat, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin

„Ich leide unter schlimmen Panik-Attacken und habe mir daher vor einem Monat einen Hund gekauft. Mein Vermieter erlaubte mir mündlich den Hund. Jetzt sagt er, der Hund muss weg, sonst kündigt er uns.“

Antwort vom Experten:

Ein Vermieter kann nicht generell die Tierhaltung verbieten; entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Aber er kann die Haltung von Hunden und Katzen von seiner Erlaubnis abhängig machen. Sprich, der Mieter muss den Vermieter VOR dem Kauf beziehungsweise der Anschaffung fragen. Der Vermieter kann die Erlaubnis mündlich oder schriftlich erteilen; am besten ist es, sich diese Erlaubnis schriftlich geben zu lassen.

In der Regel muss der Vermieter dann die Haltung eines Hundes oder einer Katze erlauben. Er kann dies nur dann verweigern, wenn er dafür einen konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Grund hat. Ein pauschaler Hinweis wie „schlechte Erfahrungen mit Hunden im Allgemeinen“ oder Ähnliches reicht nicht aus.

Gleiches gilt, wenn der Vermieter die Erlaubnis später zurücknehmen möchte. Auch dann muss er konkrete, auf den Einzelfall bezogene Gründe haben, zum Beispiel weil der Hundehalter auf das Tier wiederholt nicht aufgepasst hat und das Tier Nachbarn bedroht.

Wenn der Vermieter zu Recht die Erlaubnis verweigert oder zurückgenommen hat, und der Mieter sich trotzdem ein Tier anschafft beziehungsweise weiter hält, dann verhält sich der Mieter vertragswidrig. Der Vermieter kann dann auf Unterlassung oder Beseitigung verklagen. Verursacht das Tier einen besonders schweren Schaden, dann könnte eine schwere Pflichtverletzung des Mieters vorliegen, die eine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen könnte.

Es muss aber immer eine umfassende Interessenabwägung des Einzelfalls erfolgen. Der Vermieter muss also konkrete Gründe vorbringen, warum die Hundehaltung nicht (mehr) zumutbar ist. Dem steht entgegen, dass die Mieterin aus therapeutischen Gründen einen Hund braucht. Für diese Fälle haben Gerichte schon entschieden, dass der Vermieter die Tierhaltung erlauben muss, wenn der Mieter auf einen Hund aus therapeutischen Gründen (LG Hamburg, WuM 97,674) oder als Blindenhund (AG Hamburg-Blankenese, WuM 85, 256) angewiesen ist.

So einfach, wie es sich der Vermieter vorstellt, geht es also nicht.

Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net - unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt .

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