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CO2-Kosten: Verlangt Euer Vermieter zu viel?

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Von: Franziska Osterhammer

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Heizkosten
So könnt Ihr herausfinden, ob Euer Vermieter eine zu hohe CO2-Abgabe von Euch verlangt. © Patrick Pleul

Seit Beginn des neuen Jahres dürfen Vermieter nicht mehr die gesamten CO2-Abgaben auf die Mieter abwälzen. Darauf solltet Ihr bei Eurer Heizkostenabrechnung achten, damit Ihr nicht zu viel zahlt:

Wer seine Wohnung oder sein Haus mit Gas oder Öl heizt, muss dafür seit 2021 eine CO2-Abgabe bezahlen. Eigentümer zahlen diese in der Regel direkt an den Versorger und geben die Kosten dann in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter – doch das ändert sich nun. Seit Januar 2023 dürfen nicht mehr die gesamten CO2-Kosten an die Mieter weitergegeben werden.

Für die Abrechnungszeiträume seit Januar gilt: Umso niedriger der energetische Standard des Gebäudes ist, umso mehr muss der Vermieter selbst bezahlen – das kann bis zu 90 Prozent der CO2-Abgabe sein. Nur wenn das Gebäude mindestens den sehr hohen EH-55 Standard erfüllt, darf der Vermieter den Mietern die gesamte CO2-Abgabe in Rechnung stellen.

Das bedeutet der EH-55 Standard

Der Effizienzhaus 55 Standard, kurz EH-55 Standard und manchmal auch KfW-55 Standard, wurde 2021 eingeführt und bezieht sich auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird anhand des Jahresprimärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts berechnet. Ersteres hängt davon ab, ob fossile oder erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung eingesetzt werden, zweiteres von der Wärmedämmung des Gebäudes.

Für die Berechnung des Standards wird für jedes Gebäude zunächst ein sogenanntes Referenzhaus erstellt, das dieselbe Nutzfläche, Ausrichtung und Geometrie wie das zu bauende oder renovierende Haus hat. Mittels Kennwerten, die im Gebäudeenergiegesetz zu finden sind, wird dann der Energieverbrauch des Referenzhauses berechnet.

Um den EH-55 Standard zu erfüllen, muss das Gebäude einen jährlichen Primärenergiebedarf haben, der nur 55 Prozent des Energiebedarfes des Referenzhauses entspricht. Eine entsprechende Sanierung wird auch mit Fördermitteln des Staates unterstützt.

Zahlt Ihr zu hohe CO2-Abgaben?

Seit diesem Jahr müssen die Vermieter auf den Abrechnungen angeben, wie hoch der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, und zwar in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser CO2-Ausstoß ist die Grundlage für die Einteilung in das Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministerium. Welchen Anteil der CO2-Kosten Ihr als Mieter zu tragen habt, hängt davon ab, in welcher der zehn Stufen sich Euer Gebäude befindet. Liegt der CO2-Ausstoß für Eure Wohnung zum Beispiel zwischen 32 und 37 kg pro Quadratmeter, müsst Ihr nur 50 Prozent der CO2-Kosten tragen – den Rest muss Euer Vermieter begleichen. Hier findet Ihr die Stufen im Detail:

Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums © BMWK

Um herauszufinden, ob die Angabe des CO2-Ausstoßes für Euer Gebäude korrekt ist, steht es Euch als Mieter zu, eine Belegeinsicht zu fordern. Die Energieversorger sind nämlich dazu verpflichtet, auf ihren Rechnungen die exakten Angaben zum CO2-Wert der Lieferungen zu machen. Den Gesamtwert müsst Ihr dann noch durch die Wohnfläche teilen, um den spezifischen CO2-Ausstoß zu erfahren.

fso

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