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Hunderttausende Strafzettel sind ungültig - bekommen Parksünder jetzt ihr Geld zurück?

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Von: Franziska Florian

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Private Dienstleister dürfen ab sofort keine Strafzettel mehr verteilen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. (Symbolbild)
Private Dienstleister dürfen ab sofort keine Strafzettel mehr verteilen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. (Symbolbild) © dpa/Bernd Wüstneck

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat geurteilt, dass Strafzettel ab sofort nur von staatlichen Kontrolleuren ausgestellt werden dürfen. Das gilt für ganz Deutschland.

Frankfurt am Main - Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in seinem Urteil verkündete, dürfen Strafzettel ab sofort nicht mehr von privaten Dienstleistern ausgestellt werden. Die Knöllchen, die bisher von einem solchen ausgestellt wurden, müssen demnach nicht bezahlt werden. Somit verlieren über 100.000 Knöllchen ihre Rechtsgültigkeit und die Parksünder wurden zu Unrecht verurteilt. 

OLG-Urteil: Knöllchen dürfen nicht mehr von privaten Dienstleistern ausgestellt werden

Das Verfahren kam zustande, da sich ein Betroffener gegen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro gewehrt hatte. Nachdem das Amtsgericht Frankfurt das Bußgeld durch das Urteil vom 19. Juli 2018 bestätigt hatte, wandte sich der Betroffene an das OLG Frankfurt - mit Erfolg, wie es im Schreiben des OLG, das auf Twitter gepostet wurde, heißt. 

Demnach sei das Verfahren einzustellen gewesen, da „der Einsatz privater Dienstleister zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs“ gesetzeswidrig sei. „Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen“, wird im Schreiben mitgeteilt. Dieses Recht beziehe sich also sowohl auf den fließenden als auch den ruhenden Verkehr. 

Auf Supermarktparkplätzen hingegen herrscht ein anderes Gesetz: Da diese Privatgrund sind, dürfen dort auch private Dienstleister Kontrollen durchführen. Dazu urteilte der Bundesgerichtshof über Strafzettel, die auf einem privaten Parkplatz ausgestellt wurden. 

OLG-Urteil: Verkehrsüberwachung darf nicht an „Dritte“ abgegeben werden

Auf Nachfrage des Innenministeriums bei der Stadt Frankfurt, teilte diese mit, dass für die „Kontrolle des ruhenden Verkehrs Leiharbeitskräfte eines privaten Dienstleisters“ eingesetzt werden. Die Kontrolleure würden in einigen Kommunen auch Uniformen tragen - jedoch nicht in jeder. 

Wie das OLG in der Pressemitteilung schreibt, gebe es vom Parlament „keine erlassene Ermächtigungsgrundlage, die die Stadt Frankfurt berechtigte, die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf ,Dritte‘ zu übertragen“.

Video: Auch die Geschwindigkeit darf nicht von einem privaten Dienstleister gemessen werden

OLG-Urteil: Was bedeutet das Urteil für den Rest Deutschlands? 

Aus Kostengründen werden in vielen Kommunen private Dienstleister für die Verteilung von Knöllchen beauftragt, wie die Bild (hinter Bezahlschranke) schreibt. Die privaten Strafzettel* seien auch von anderen zu unterscheiden. 

Wer also ein Bußgeld auferlegt bekommen hat, könne mit der Behörde Rücksprache halten, heißt es bei Bild weiter. Sollte keine Auskunft erteilt werden, sollte ein Anwalt kontaktiert werden. Denn dieser könne Akteneinsicht einfordern. Sollte der Strafzettel von einem privaten Dienstleister kommen, kann Einspruch eingelegt und sich auf das neue Urteil des OLG Frankfurt berufen werden. 

OLG-Urteil: Bekommen Parksünder, die bereits bezahlt haben, jetzt ihr Geld zurück? 

Theoretisch sind jetzt alle Strafzettel, die seit 2018 ausgestellt wurden anfechtbar, wie die Hessenschau berichtet. Dazu müssten die Parksünder das Knöllchen, den Überweisungsbeleg oder das Aktenzeichen vorlegen. Wie genau das Vorgehen ist, ist aktuell jedoch noch nicht bekannt. 

Dass Strafzettel - vor allem jene, die im Ausland erteilt werden, nicht einfach ignoriert werden sollten, bekam ein Kölner zu spüren. Auch fünf Jahre später muss er sich immer noch mit dem Knöllchen rumschlagen.*

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes. 

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