Landkreis - Alles App heutzutage. Sogar das Rauchen können sich Smartphone-Besitzer inzwischen damit abgewöhnen. Wir stellen die drei meistbewerteten Apps vor.
Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland, warnt das Bundesministerium für Gesundheit. Mit allerlei Kampagnen wird deshalb versucht, aus Rauchern glückliche Nichtraucher zu machen. Die Zahlen sprechen für diese Anstrengungen: Etwa seit den 1980er Jahren sind die Anteile der Raucher in der erwachsenen Bevölkerung leicht rückläufig.
Bei den Männern über 20 Jahren ist ein Rückgang von 41,8 % im Jahr 1984 auf 35,5 % im Jahr 2006 zu verzeichnen. Bei den Frauen stiegen die Anteile von 26,7 % im Jahr 1984 auf 31,1 % im Jahr 2003 und sind bis zum Jahr 2006 auf 27,8, % zurückgegangen. Bei den Jugendlichen ist ein deutlicher Rückgang in der Raucherquote zu beobachten. Von den 12- bis 17-Jährigen rauchen im Jahr 2010 insgesamt 13,5 %, dies ist der niedrigste gemessene Stand. Gleichzeitig stieg der Anteil derjenigen, die nie geraucht haben auf 68,1 %.
So verlängern Sie Ihr Leben:
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Auch die App-Programmierer haben das Thema entdeckt. Im App-Store für iPhones und iPads werden zahlreiche kleine Helfer angeboten. Die drei, die die meisten User-Bewertungen erhalten haben, stellen wir kurz vor:
Rauchfrei Pro: Kosten: 0,79 Euro - aktuell 162 Bewertungen
Die App zeigt, wie das Rauchen den Körper schädigt, wie sich der individuelle Gesundheitsstatus erholt und wie viel Geld, Zeit und Zigaretten das Nichtrauchen schon gespart hat. Die User, die diese App probiert haben urteilen überwiegend positiv von "richtig gut" über "jeden Cent wert" bis "hilfreich und unterstützend".
Mein Nichraucher-Coach Kosten: 2,39 Euro - aktuell 205 Bewertungen
Die App basiert auf den Methoden von Allen Carr , was auch den Preis erklärt. Carr, selbst ehemaliger Kettenraucher und dann Besteller-Autor mit "Endlich Nichtraucher!", gilt als Genie bei der Raucher-Entwöhnung. Der App-Gesundheitscoach erstellt ein persönliches Profil seines Users. Mit 14 Spielen werden alle "Illusionen der Nikotinabhängigkeit ausgelöscht". Dazu gibt es diverse Anzeigen, wie sich die individuelle Freiheit ohne Rauchen entwickelt. Die Userbewertungen sind durchwachsen. Die meisten Beschwerden gab es 2012 wegen technischer Probleme der App: "stürzt ab", "kein Support". Inhaltlich glücklich wurden User mit der App, wenn ihnen zuvor schon die Thesen von Allen Carr gefallen hatten
Smoking Book Kosten: 0,79 Euro - aktuell 57 Bewertungen
Die App hilft frischen Nichtrauchern ihren Erfolg zu visualisieren. Das heißt, sie zeigt die Anzahl der rauchfreien Tage, die Menge der nicht gerauchten Zigaretten, die Summe des gesparten Geldes. Dazu gibt es motivierende Sätze, die daran erinnern sollen, warum mit dem Rauchen überhaupt aufgehört wurde. Die User bewerten die App nicht überschwänglich: "Hilft, wenn man es selber will", "nett", "tut, was es soll", aber auch "super Ansporn" und "Super".
Fazit für alle Apps Die Anstrengung, mit dem Rauchen aufzuhören, nimmt einem keine App ab. Einige sind jedoch besonders durch ihre Verknüpfungen mit Social Networks eine gute Motivationshilfe. Wichtig bei allen: Vor dem Kaufen die Bewertungen lesen. Erspart viel Enttäuschung, Ärger und überflüssige Geldausgaben.
(ck/ro24)
Service Rauchverbote in den Bundesländern:
Rauchverbote in den Bundesländern Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in allen Bundesländern. © dpa Seit August 2010 gilt in Bayern wieder ein striktes Rauchverbot. Ein Überblick über die Bundesländer: © dpa BADEN-WÜRTTEMBERG: Gaststätten müssen rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen, ist erlaubt. In Diskotheken darf nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gequalmt werden, wenn sie nicht von Jugendlichen besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt. © dpa BAYERN: Von August an ist Qualmen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten ausnahmslos verboten. © dpa Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch geraucht werden, im nächsten nicht mehr. © dpa BERLIN: Rauchen ist nur in abgetrennten Raucherräumen von Restaurants und Kneipen erlaubt sowie in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Clubs und Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, müssen rauchfrei sein. Wenn nur Erwachsene Zutritt haben, dürfen separate Raucherräume eingerichtet werden. © dpa In Shisha(Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne Alkoholausschank darf geraucht werden, wenn Minderjährige draußenbleiben. © dpa BRANDENBURG: In Brandenburg darf geraucht werden, wenn die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Das Lokal muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Bei größeren Einheiten darf ein Raum für Raucher abgetrennt werden. © dpa BREMEN: In Gaststätten und Diskotheken sind separate Raucherräume erlaubt, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter darf geraucht werden, wenn sie als Raucherkneipe gekennzeichnet sind und unter 18-Jährige keinen Eintritt haben. In Festzelten, auf Jahrmärkten und Volksfesten müssen Nichtraucher den blauen Dunst ertragen. © dpa HAMBURG: Bisher durfte nur in Kneipen geraucht werden. Doch nun ist in Hamburg auch die Zigarette zum Essen erlaubt. Voraussetzung: Ein abgetrennter Raucherraum. © dpa HESSEN: In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in größeren Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht. © dpa MECKLENBURG-VORPOMMERN: Tabakqualm ist in Kneipen und Restaurants nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Für Einraumkneipen gelten Ausnahmen. In Diskotheken darf generell nicht geraucht werden. © dpa NIEDERSACHSEN: In Restaurants, Kneipen und Diskotheken ist Rauchen nur in abgetrennten Räumen erlaubt. In Einraumkneipen darf geraucht werden, wenn dort kein Essen serviert wird. Die Kneipe muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden, Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. © dpa NORDRHEIN-WESTFALEN: Rauchen ist in Einraumgaststätten erlaubt, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Sie müssen als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben, und in solchen Kneipen dürfen keine zubereiteten Speisen serviert werden. In Diskotheken darf nur in abgetrennten Räumen gequalmt werden. © dpa SAARLAND: Der blaue Dunst ist derzeit nur in separaten Nebenräumen, in einer inhabergeführten Gaststätte oder einer Gaststätte mit einem Schankraum unter 75 Quadratmetern ohne Speisenangebot erlaubt. Nach einem neuen Gesetz soll das Rauchen bald in allen Gastronomiebetrieben grundsätzlich verboten sein. Die Regel sollte ursprünglich von Juli an gelten, wurde aber Ende Juni vom Verfassungsgerichtshof nach Klagen von Gastwirten vorläufig gestoppt. Die Richter wollen im kommenden Jahr in der Sache entscheiden. © dpa SACHSEN: Kneipen können einen separaten Raucherraum einrichten. Außerdem dürfen Einraum-Gaststätten, Spielhallen und Diskotheken ihren Gästen das Qualmen erlauben, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Zulässig ist das Rauchen außerdem bei geschlossenen Gesellschaften wie bei Familienfeiern. © dpa SACHSEN-ANHALT: Gaststätten können einen Raucherraum einrichten, Jugendliche dürfen diesen nicht betreten. In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in Nebenräumen von Diskotheken nur, wenn Minderjährige generell keinen Zutritt haben. © dpa SCHLESWIG-HOLSTEIN: Gequalmt wird in Einraumkneipen und in Nebenräumen von Gaststätten. In diese Nebenräume dürfen nur Erwachsene. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen. © dpa THÜRINGEN: Thüringen hat sein Nichtraucherschutzgesetz im Juni abgeschwächt. Damit darf in Einraumkneipen wieder offiziell geraucht werden. In größeren Gaststätten ist der Griff zum Glimmstängel nur in separaten Raucherräumen erlaubt. © dpa Rauchen am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Rauchverbote in den Bundesländern Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in allen Bundesländern. © dpa Seit August 2010 gilt in Bayern wieder ein striktes Rauchverbot. Ein Überblick über die Bundesländer: © dpa BADEN-WÜRTTEMBERG: Gaststätten müssen rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen, ist erlaubt. In Diskotheken darf nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gequalmt werden, wenn sie nicht von Jugendlichen besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt. © dpa BAYERN: Von August an ist Qualmen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten ausnahmslos verboten. © dpa Auf dem Oktoberfest darf in diesem Jahr noch geraucht werden, im nächsten nicht mehr. © dpa BERLIN: Rauchen ist nur in abgetrennten Raucherräumen von Restaurants und Kneipen erlaubt sowie in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Clubs und Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, müssen rauchfrei sein. Wenn nur Erwachsene Zutritt haben, dürfen separate Raucherräume eingerichtet werden. © dpa In Shisha(Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne Alkoholausschank darf geraucht werden, wenn Minderjährige draußenbleiben. © dpa BRANDENBURG: In Brandenburg darf geraucht werden, wenn die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Das Lokal muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Bei größeren Einheiten darf ein Raum für Raucher abgetrennt werden. © dpa BREMEN: In Gaststätten und Diskotheken sind separate Raucherräume erlaubt, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter darf geraucht werden, wenn sie als Raucherkneipe gekennzeichnet sind und unter 18-Jährige keinen Eintritt haben. In Festzelten, auf Jahrmärkten und Volksfesten müssen Nichtraucher den blauen Dunst ertragen. © dpa HAMBURG: Bisher durfte nur in Kneipen geraucht werden. Doch nun ist in Hamburg auch die Zigarette zum Essen erlaubt. Voraussetzung: Ein abgetrennter Raucherraum. © dpa HESSEN: In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in größeren Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht. © dpa MECKLENBURG-VORPOMMERN: Tabakqualm ist in Kneipen und Restaurants nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Für Einraumkneipen gelten Ausnahmen. In Diskotheken darf generell nicht geraucht werden. © dpa NIEDERSACHSEN: In Restaurants, Kneipen und Diskotheken ist Rauchen nur in abgetrennten Räumen erlaubt. In Einraumkneipen darf geraucht werden, wenn dort kein Essen serviert wird. Die Kneipe muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden, Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. © dpa NORDRHEIN-WESTFALEN: Rauchen ist in Einraumgaststätten erlaubt, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Sie müssen als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben, und in solchen Kneipen dürfen keine zubereiteten Speisen serviert werden. In Diskotheken darf nur in abgetrennten Räumen gequalmt werden. © dpa SAARLAND: Der blaue Dunst ist derzeit nur in separaten Nebenräumen, in einer inhabergeführten Gaststätte oder einer Gaststätte mit einem Schankraum unter 75 Quadratmetern ohne Speisenangebot erlaubt. Nach einem neuen Gesetz soll das Rauchen bald in allen Gastronomiebetrieben grundsätzlich verboten sein. Die Regel sollte ursprünglich von Juli an gelten, wurde aber Ende Juni vom Verfassungsgerichtshof nach Klagen von Gastwirten vorläufig gestoppt. Die Richter wollen im kommenden Jahr in der Sache entscheiden. © dpa SACHSEN: Kneipen können einen separaten Raucherraum einrichten. Außerdem dürfen Einraum-Gaststätten, Spielhallen und Diskotheken ihren Gästen das Qualmen erlauben, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Zulässig ist das Rauchen außerdem bei geschlossenen Gesellschaften wie bei Familienfeiern. © dpa SACHSEN-ANHALT: Gaststätten können einen Raucherraum einrichten, Jugendliche dürfen diesen nicht betreten. In Einraumkneipen darf gequalmt werden, in Nebenräumen von Diskotheken nur, wenn Minderjährige generell keinen Zutritt haben. © dpa SCHLESWIG-HOLSTEIN: Gequalmt wird in Einraumkneipen und in Nebenräumen von Gaststätten. In diese Nebenräume dürfen nur Erwachsene. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen. © dpa THÜRINGEN: Thüringen hat sein Nichtraucherschutzgesetz im Juni abgeschwächt. Damit darf in Einraumkneipen wieder offiziell geraucht werden. In größeren Gaststätten ist der Griff zum Glimmstängel nur in separaten Raucherräumen erlaubt. © dpa