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Urlaubsanspruch: Wie viele freie Tage stehen Mitarbeitern im Jahr wirklich zu?

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Der Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer. Aber wie hoch ist dieser eigentlich?
Der Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer. Aber wie hoch ist dieser eigentlich? © dpa/Michael Reichel

Urlaub ist eines jeden Arbeitnehmers liebstes Thema. Allerdings herrscht hier immer wieder Verwirrung. Wie viel Urlaub muss der Chef mir im Jahr wirklich zugestehen?

Neben Gehalt und Arbeitszeit ist der Urlaubsanspruch für die meisten Arbeitnehmer einer der wichtigsten Punkte im Arbeitsvertrag. Oft hängt dieser - und wie hoch er ausfällt - mit der Position, der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder auch mit der Branche zusammen. Neben diesen Faktoren gibt der Gesetzgeber jedoch genau vor, wie viele Urlaubstage Arbeitnehmern im Jahr wirklich zustehen.

So hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Arbeitnehmern

Im Schnitt dürfen sich deutsche Arbeitnehmer über 28,9 Urlaubstagen im Jahr freuen. Dies ergab eine Auswertung der Vergütungsberatung Compensation Partner von 200.676 Datensätzen. Der tatsächliche Urlaubsanspruch liegt allerdings um ein Drittel darunter: Bei einer Fünftagewoche stehen Arbeitnehmern mindestens 20 Urlaubstage nach Bundesurlaubsgesetz (BurlG) zu. Als Arbeitnehmer zählen hier Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und andere arbeitnehmerähnliche Personen wie Teilzeitkräfte oder Volontäre.

Wer sechs Tage in der Woche arbeitet - also auch samstags -, dem stehen laut Gesetz sogar 24 Urlaubstage zu. Im Umkehrschluss ist der Anspruch auf Urlaub bei Arbeitnehmern, die weniger Tage in der Woche arbeiten auch geringer: Bei einer Viertagewoche sind es deshalb 16 Tage.

Zusätzlich kommen Arbeitnehmer gesetzliche Feiertage zugute, an denen ebenfalls nicht gearbeitet wird. Diese gehören nicht zum Jahresurlaubsanspruch, sondern kommen obendrauf.

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Diese Personen haben einen höheren Urlaubsanspruch

Das Gesetz schützt Mitarbeiter, die noch nicht volljährig sind. Deshalb steht Minderjährigen laut Paragraf 9 des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mehr Urlaub zu. Bei einer Sechstagewoche ergeben sich für

Schwerbehinderte haben ebenso einen höheren Jahresurlaubsanspruch wie Paragraf 125 des Sozialgesetzbuchs IX festlegt. Bei einer Fünftagewoche haben Personen mit anerkannter Schwerbehinderung Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Urlaub im Jahr als unversehrte Mitarbeiter - insgesamt also 25 Tage.

Kann der Urlaubsanspruch auch verfallen?

In der Regel ist der Urlaub für das laufende Kalenderjahr vorgesehen und sollte deshalb auch innerhalb dieser Zeit beantragt und genommen werden. Eine Übertragung bis zum 30.03. des folgenden Kalenderjahres ist nur aus "dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen" möglich (§ 7 BUrlG).

Allerdings verfällt der Urlaub auch nicht automatisch, nur weil er nicht beantragt wurde. Laut Bundesarbeitsgericht und EuGH (Urt. v. 06.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16) muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer explizit dazu auffordern, den noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen. Ebenso muss er auf das Verfallen des Urlaub bei Nichtbeantragung hinweisen. Ist diese Aufforderung nachweislich nicht ausgesprochen worden, kann der Mitarbeiter die Auszahlung des vermeintlich verfallenen Urlaubs verlangen.

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