Bewerberin wird von Personalerin abgelehnt - wegen ihres Sternzeichens

Am Ende des Vorstellungsgesprächs stellt die Personalerin eine Frage, die die Bewerberin vor den Kopf stößt - und deren Antwort sie letztendlich den Job kostet.
Die Personalchefin eines Softwareunternehmens mit tausenden von Mitarbeitern lehnte eine junge Bewerberin ab - weil sie das gleiche Sternzeichen hatte. "Wenn beide gehörnt sind, kann es zu Reibereien kommen", erklärte sie. Zwei Steinböcke - das verträgt sich nicht. Es klingt wie ein schlechter Scherz - ist aber tatsächlich so passiert.
Jobabsage - wegen astrologischer Inkompatibilität?
Die 25-jährige Heidi J. hatte sich als Assistentin im Sales-Bereich beworben. Die letzte Frage im Vorstellungsgespräch lautete offenbar, welches Sternzeichen sie sei. "Ernsthaft jetzt?!", rief die junge Frau. Doch schon hatte die Personalerin in den Unterlagen selbst nachgesehen. Steinbock. "Eigentlich ist das nicht gut, wenn man das Gleiche ist", kommentierte sie. Schon nach 20 Minuten kam die Absage: Offiziell hieß, die Bewerberin sei "überqualifiziert", doch in Wahrheit lag es wohl an der astrologischen Inkompatibilität.
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Laut Gesetz gibt es keine Diskriminierung wegen des Sternzeichens
"Ich finde das absolut diskriminierend und Humbug", sagte Heidi J. Sie würde gerne gerichtlich dagegen vorgehen. Tatsächlich könnten solche Selektionen schon in früheren Stadien der Bewerbungsphasen vorkommen. So wie eine Salzburger Firma, die in ihrer Stellenanzeige nur ganz bestimmte Sternzeichen suchte. Tatsächlich: Gegen diese Art der Diskriminierung gibt es kein Gesetz. Es handelt sich zwar um eine Einschränkung, aber um keine Diskriminierung. "Ein Arbeitgeber kann theoretisch auch sagen, dass er keine Vegetarier oder Antialkoholiker will", bestätigt Arbeitsrechtsexpertin Andrea Klausner von der Arbeiterkammer Wien. Im Gleichbehandlungsgesetz steht zwar, dass niemand in der Arbeitswelt aufgrund seiner Religion oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden darf, doch diese Formulierung lässt viel Spielraum zur Interpretation.
Denn Sternzeichen haben nicht unbedingt etwas mit der Weltanschauung zu tun, sagt Klausner. Die Ablehnung eines Bewerbers wegen seines Sternzeichens habe eher etwas mit Sympathie zu tun - oder in diesem Fall mit Antipathie. "So lange das Geburtsdatum nicht für eine Altersdiskriminierung herangezogen wird, darf es als Kriterium dienen", schließt Klausner. Doch Heidi J. gibt sich damit nicht zufrieden.
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Anonymisierte Bewerbungen gegen Diskriminierung?
Die 25-Jährige will nun gegen Chefs, die extra Astrologen zur Beratung engagieren, vorgehen. "Man bereitet sich schließlich auf Bewerbungsgespräche vor", sagte sie dem Nachrichtenportal derStandard.at, "und dann geben subjektive Faktoren, die nicht beeinflussbar sind, den Ausschlag? Da fühlt man sich einfach nur verarscht". Doch hat dieses Vorhaben ohne rechtlichen Hintergrund eine Chance? Laut dem Frauenministerium ist in nächster Zukunft keine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes geplant. Eine Lösung wären anonymisierte Bewerbungsverfahren ohne Foto, ohne Alters- oder Geschlechtsangabe. Ein Trend, der bei uns in Deutschland im Kommen und in den USA schon längst Usus ist.
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vro