Exklusiv-Interview
Schwerbehinderter klagt "GEZ" an: "Ich lasse mir nicht alles gefallen"
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Viele finden den Rundfunkbeitrag ungerecht. So auch Herr Huber. Er ist schwerbehindert und hat nun Klage eingereicht. Im Interview spricht er über den harten Kampf.
Herr Huber: Diese haben angefangen, seit ich den Antrag auf Befreiung mit Hilfe des Bürgerbüros gestellt hatte. Das war im Jahre 2011. Der Allgemeine Beitragsservice soll aber angeblich die Anträge vom Bürgerbüro nie erhalten haben, heißt es zumindest. Wir haben diesen Antrag auf Befreiung, wegen meiner Behinderung, sogar dreimal gestellt!
Huber: Ich bin zu 100% schwerbehindert, habe in meinem Ausweis die Merkzeichen RF, G, Gl und B stehen (Anm. d. Red.: RF steht für "Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunk-Beitragspflicht", G bedeutet für "erhebliche Gehbehinderung", Gl steht für "Gehörlosigkeit" und B für "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson"). Ich leide an Schwerhörigkeit, habe nur noch ein Hörvermögen von 2-4 auf meinen Ohren, dazu kommt noch meine Sprachlosigkeit. Ich bin in meiner Gesellschaft sehr eingeschränkt. Ich kann die Unterhaltung nur von den Lippen ablesen und schriftlich antworten oder durch Zeichen. Deshalb bin ich fast nur zuhause alleine. Das habe ich dem Allgemeinen Beitragsservice schriftlich auch so mitgeteilt. (Anm. d. Red.: Schwerbehinderte können lediglich eine Beitragsminderung von 5,99 Euro pro Monat beantragen.)
Huber: Ich habe mich drei Beitragsverweigerern und der Firma Sixt schriftlich angeschlossen (Anm. d. Red.: Das Autovermietungsunternehmen hatte bereits 2016 gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, kassierte allerdings eine Niederlage. Daraufhin hat es beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.) und dem Beitragsservice schriftlich kundgetan, dass ich den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt in einer monatlichen Überweisung entrichten werde, bis ein Urteil gesprochen ist. Damit ich meinen Anspruch nicht verliere, falls es doch zu einer Rückzahlung der Beiträge kommen sollte. Doch es hieß daraufhin nur, dass ich den Beitrag weiter entrichten sollte.
Lesen Sie hier: Bundesverfassungsgericht verkündet am 18. Juli Urteil zum Rundfunkbeitrag.
Huber: Seit die große Umstellung kam (Anm. d. Red.: Der Rundfunkbeitrag löste am 1. Januar 2013 die bisherige Rundfunkgebühr der GEZ ab) und die Schwerbehinderten auch zur Kasse gebeten wurden, zahle ich diese gewissen Obolus ungern, weil ich, wie viele andere Mitmenschen auch, hartnäckig bin und mir nicht alles gefallen lassen möchte.
Huber: Weil den oberen Herren und Damen ihre Pensionen nach dem Ausscheiden von diesem angeblichen Beitrag bezahlt werden. Des Weiteren kann diese selbsternannte Behörde noch nicht mal richtig haushalten und wir sollen trotzdem immer mehr entrichten (Anm. d. Red.: Ab 2021 soll der Rundfunkbeitrag laut der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs" (KEF) etwa um einen Euro steigen).
Huber: Es stand folgendes darin: "Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden."
Huber: Der Betrag in den an mich gerichteten Schreiben lautet immer anders. Jetzt heißt es, dass es sich nur noch um einen Monatsbeitrag handeln soll. Es ging damals um einen Mietvertrag zum 01.10.2017, ich konnte aber noch nicht einziehen, wegen Renovierungsarbeiten. Ich hatte mich allerdings ordnungsgemäß in NRW zum 30.09.2017 abgemeldet. Das habe ich auch so dem Allgemeinen Beitragsservice in Köln schriftlich mitgeteilt und habe mich zum Ende Oktober 2017 beim RBB wieder angemeldet.
Huber: Ich werde mich weiter auf dem neuesten Stand halten, besonders, was die nächsten Verfahren an Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bringen werden und ich erwarte mir vom Europäischen Gerichtshof ein positives Urteil. (Anm. d. Red.: Das Bundesverfassungsgericht ist Mitte Mai in Karlsruhe zusammengekommen, um zu prüfen, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet).
Herzlichen Dank für das Interview, Herr Huber.
*Name wurde von Redaktion geändert
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