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Schöffenwahl in Waldkraiburg: Jetzt Wahlvorschläge einreichen und an Strafprozessen teilnehmen

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Waldkraiburg - Bis zum 7. März können Interessierte sich als ehrenamtliche Richter für die Stadt Waldkraiburg bewerben.

Die Meldung im Wortlaut

Im ersten Halbjahr steht die Neuwahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Die Stadt Waldkraiburg sucht daher Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter im Hauptverfahren von Strafprozessen am Amtsgericht Mühldorf a. Inn und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 

Gesucht werden Bewerber, die in Waldkraiburg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Weitere Voraussetzungen sind:

Soziale Kompetenz d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Es werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. 

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Kommunikations- und Dialogfähig und Verantwortungsbewusstsein, da Schöffen mit Berufsrichtern gleichberechtigt sind und jedes Urteil somit mitverantwortet werden muss

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte schriftlich bei der Stadt Waldkraiburg bis zum 7. März. Das Bewerbungsformular finden Sie unter www.waldkraiburg.de/stadt-verwaltung/schoeffenwahl. Das Formular ist auch an der Information im Rathaus erhältlich. Weitere Informationen: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Pressemitteilung der Stadt Waldkraiburg

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