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Streit unter Männer eskaliert: Warum gleich drei Männer auf der Anklagebank saßen

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Von: Hans Rath

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Opfer und Angeklagte zugleich: Nach einer Prügelei in einer Wohnung standen alle Beteiligten als Opfer und Täter vor Gericht.
Opfer und Angeklagte zugleich: Nach einer Prügelei in einer Wohnung standen alle Beteiligten als Opfer und Täter vor Gericht. © picture alliance/dpa

Drei Männer saßen auf der Anklagebank vor Jürgen Branz, dem Direktor des Mühldorfer Amtsgerichts. Sie hatten eine Auseinandersetzung, die in einer Schlägerei endete. Jeder der drei Angeklagten war aber auch Opfer.

Waldkraiburg – Opfer und Täter zugleich? Was war an jenem Abend in einer Waldkraiburger Wohnung passiert? Im September 2020 war der Angeklagte Nummer 1, ein 34-jähriger Mann aus Waldkraiburg, der als Verwaltungsfachkraft in einer Altenpflegeeinrichtung im Landkreis arbeitet, in eine Wohnung in Waldkraiburg eingedrungen. Als Grund gab er an, dass der Sohn des Wohnungsinhabers die Tochter seiner Frau, die einer anderen Beziehung entstammt, belästigt habe. Er wollte diesen Sachverhalt ein für alle Mal klären.

Der Wohnungsinhaber, ein 55-jähriger Chemiearbeiter, verwehrte ihm aber den Zugang zur Wohnung. Der 34-Jährige schubste den 55-Jährigen, drängte ihn in die Wohnung und schlug ihm die Lippe blutig. Nun kam der Sohn des Wohnungsinhabers, ein 22-jähriger Verfahrensmechaniker, zu der Auseinandersetzung dazu, die sich in der Zwischenzeit in das Badezimmer verlagert hatte. Dort nahm der Eindringling den Sohn in den Schwitzkasten.

Dreimal ins Gesicht geschlagen

Um ihn zu befreien, schlug der Vater dem Angreifer dreimal ins Gesicht. Dieser erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und seine Nase war mehrmals gebrochen. Beamte der Polizei Waldkraiburg, die vom Sohn alarmiert worden waren, schlichteten den Streit. Staatsanwältin Sabine Krotky klagte den 34-Jährigen wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Körperverletzung an, während Vater und Sohn der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt wurden.

Der 34-Jährige gestand das Eindringen in die Wohnung, während er den Schlag auf die Unterlippe bestritt. Seiner Ansicht nach hätte der Sohn dem Vater die Wunde zugefügt, um ihm diese Tat in die Schuhe zu schieben. Ihm sei zudem sein Freund zu Hilfe gekommen, der mit zur Wohnung gefahren sei.

Rücklings in die Badewanne gefallen

Der Mann gab an, er sei rücklings in die Badewanne gefallen, sein Freund habe die zwei Männer gebeten, dass sie ihn aus der Badewanne aufstehen lassen sollten – und das zehn Mal, bevor die beiden einwilligten. „Ich hatte heftiges Nasenbluten, das nicht aufhören wollte, wir fuhren ins Krankenhaus nach Mühldorf“.

In die Badewanne gefallen

Richter Branz fragte den jungen Mann: „Nein heißt Nein. Warum haben sie nicht aufgehört und sind gewaltsam in die Wohnung eingedrungen?“ Das sei sein Fehler gewesen, gestand der Angeklagte kleinlaut. Als nächster wurde der Vater befragt. Er beschrieb das gewaltsame Eindringen des 34-Jährigen. Dieser habe seinen Sohn am Hals gepackt, ins Badezimmer gedrängt und ihn dort in den Schwitzkasten genommen. „Um meinen Sohn zu retten, habe ich dem Mann dreimal ins Gesicht geschlagen“.

Schon vor zwei Wochen aggressiv an der Wohnungstür

Der Sohn an, dass der Angreifer bereits vor zwei Wochen aggressiv an der Wohnungstür aufgetaucht sei. Beim jetzigen Vorfall habe ihn der Mann gewürgt, sein Vater habe ihn aus der misslichen Lage befreit. Der Freund des Angeklagten, ein 32-jähriger Mann betätigte das Eindringen und die Rangelei im Flur, während er über die Vorgänge im Badezimmer keine erhellenden Angaben machen konnte, da er nicht ins Bad schauen konnte.

VIele Eintragungen ins Strafregister

Der Eindringling hat bereits Eintragungen im Strafregister, insgesamt zwölf Eintragungen: Fahren ohne Führerschein, Diebstahl und Betrug bis zu Körperverletzung. Vater und Sohn waren bis dato ohne Vorstrafen geblieben.

Staatsanwältin Sabine Krotky sah in ihrem Plädoyer die Anklage nur teilweise bestätigt, die Anklagepunkte wegen der gegenseitigen Körperverletzung sei den drei Angeklagten nicht nachzuweisen, sie seien in diesem Punkt freizusprechen. So blieb die Anklage gegen den Eindringling in die Wohnung – wegen Hausfriedensbruch und Nötigung. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 25 Euro, insgesamt 3000 Euro.

100 Tagessätze Strafe

Der Verteidiger war von drei Tatkomplexen ausgegangen: Zuerst ging es um den Grund, warum Angeklagter Nummer eins zu besagter Wohnung gefahren war. Komplex zwei betraf das Geschehen beim Betreten der Wohnung und im Flur, der dritte Tatkomplex die Schlägerei im Badezimmer.

Freispruch gefordert

Nur der zweite Tatkomplex konnte zweifelsfrei aufgeklärt werden. Zürner forderte für seinen Mandanten deshalb einen Freispruch.Direktor Branz sah den Sachverhalt genauso wie Staatsanwältin und Verteidiger. Sein Urteil lautete: Eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 25 Euro. „Der 34-Jährige hätte sich die mehrfach gebrochene Nase ersparen können, wenn er nicht in die Wohnung eingedrungen wäre“, so der Richter.

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