1. innsalzach24-de
  2. Innsalzach
  3. Region Waldkraiburg

Nächtliche Probefahrt mit Elektroroller bringt Waldkraiburger vor Gericht

Erstellt:

Von: Raphaela Lohmann

Kommentare

Ein Mann fährt bei Nässe mit einem E-Scooter.
Mit einem Elektroroller war ein junger Mann in Waldkraiburg unterwegs, als er in eine Polizeikontrolle geriet. Jetzt war er deshalb vor Gericht. (Symbolbild) © DPA/Christoph Soeder

Die Fahrt mit einem Elektroroller wird ein junger Mann aus Waldkraiburg so schnell nicht vergessen. Denn ein paar Monate später stand er deshalb vor Gericht.

Mühldorf/Waldkraiburg - Eine kurze Fahrt mit Konsequenzen: Denn als ein junger Mann einen Elektroroller zum ersten Mal ausprobierte, war dieser nicht versichert. Deshalb hatte ihn Staatsanwältin Carolin Regensburger wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz angeklagt. Einen Rechtsbeistand hatte er nicht.

Mit seinem Elektroroller war er im Oktober um 1.48 Uhr von einer Waldkraiburger Polizeistreife kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus, dass für den E-Scooter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden war, wie es vorgeschrieben ist. Der junge Mann räumte die Tat vor Gericht ein und gab an, nicht gewusst zu haben, dass ein Elektroroller versicherungspflichtig sei. Amtsrichter Christoph Dr. Warga fügte hier hinzu, dass es in Europa schon Länder gebe, in denen man ein solches Fahrzeug nicht versichern müsse. In Deutschland sei die Haftpflichtversicherung jedoch vorgeschrieben.

Kein Verkehr und dann die Polizeikontrolle

Vom Vorsitzenden befragt, wie es zu dieser Tat gekommen sei, sagte der junge Beschuldigte: „Ich entdeckte beim Stöbern im Keller den Elektroroller und fragte meine Mutter, was damit sei. Sie rückte heraus, dass es sich um ein Weihnachtsgeschenk für mich handle. Meine Mutter kam auf die Idee, dass ich eine Probefahrt machen sollte. Dann würde sich herausstellen, ob mit dem Scooter alles funktioniert. Das tat ich, es war mitten in der Nacht, auf der Ratiborer Straße war es ruhig, es gab keinen Verkehr - und dann kam ich in die Polizeikontrolle.“

Da der Angeklagte juristisch als Heranwachsender gilt, wurde Robert Hofmann von der Jugendgerichtshilfe eingeschaltet, der den jungen Mann beurteilen sollte: „Der Angeklagte lebt bei der Mutter, da die Eltern geschieden sind. Mit dem Vater versteht er sich nicht. Infolge von frühkindlicher Vernachlässigung und von rassistischen Attacken wegen seiner Hautfarbe leidet er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.“

„Fahrlässige Tat“

Von einer „fahrlässigen Tat“ sprach Staatsanwältin Carolin Regensburger, aufgrund der kurzen Strecke sei eine Gefährdung gering gewesen. Allerdings liegen zwei Einträge im Erziehungsregister vor. „Ich fordere eine Geldauflage in Höhe von 400 Euro, die an die Kreisverkehrswacht zu zahlen sind.“

Dem hatte der junge Beschuldigte nichts hinzuzufügen, der nach Urteil des Vorsitzenden 400 Euro Strafe bezahlen muss. „Diese 400 Euro sind sinn- und maßvoll“, so der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Eines gab Dr. Warga dem Elektroroller-Fahrer noch mit auf den Weg: „Beim nächsten Mal droht ein Arrest.“

Auch interessant

Kommentare