Programm zum Schöner Wohnen neu aufgelegt
Weiter Geld für Fassaden in Neumarkt-St. Veit - wo trotzdem der Rotstift angesetzt wird
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Die Stadt hat für den Zeitraum von 2016 bis Ende 2022 ein kommunales Förderprogramm zur Stadtgestaltung mit einem Geschäftsflächenprogramm kombiniert. Das Programm ist auch gut angenommen worden, bei der Fortführung müssen Hauseigentümer aber diese Abstriche in Kauf nehmen.
Neumarkt-St. Veit - Das alles zu dem Zweck, den eigenständigen Charakter des Ortskerns zu erhalten. Denn mit dem Programm wurden Fassadensanierungen unterstützt. Die Stadt möchte nun für einen weiteren Förderungszeitraum Mittel aus der Städtebauförderung mit Gesamtkosten von 40.000 Euro in der derzeitigen Richtlinienfassung weiterführen.
Programm stärkt auch die Gastronomie
Zweck des Geschäftsflächenprogramms war immer schon die Stärkung des Einzelhandels, der Gastronomie und des sonstigen Dienstleistungsbereichs. Dazu zählen unter anderem Um- und Anbaumaßnahmen zur funktionalen Aufwertung und Verbesserung der Außenwirkung. Für den Bewilligungszeitraum der vergangenen sechs Jahre, also von 2016 bis 2022 hat die Stadt Neumarkt-St. Veit über die Städtebauförderung einen Zuschuss von 80 Prozent der Gesamtkosten gewährt bekommen.
Insgesamt flossen 40.467,50 Euro von der Stadt
Konkret ist dabei die Rede von einem Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 50.000 Euro. Wie die Verwaltung dazu informiert, sei das Programm in diesen Jahren sehr gut angenommen worden. In diesem Zeitraum konnten insgesamt neun Maßnahmen über das kommunale Förderprogramm Stadtgestaltung sowie eine Maßnahme über das Geschäftsflächenprogramm verwirklicht und mit insgesamt 40.467,50 Euro von der Stadt Neumarkt-St. Veit gefördert worden.
In der jüngsten Stadtratssitzung galt es nun zu beschließen, ob das Kommunale Förderprogramm über den Bewilligungszeitraum hinaus weitergeführt werden soll und neue Fördermittel von der Städtebauförderung beantragt werden sollen. Denn die Rahmenbedingungen haben sich geändert.
Artikel zur Neumarkter Stadtplatzsanierung lesen Sie hier.
Aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Situation konnte für den Bewilligungszeitraum 2016 durch den Förderbonus aus dem Struktur- und Härtefonds die Förderhöhe von 60 auf 80 Prozent angehoben werden, hieß es dazu in der Sitzung. Nach Aussage der Regierung ist dies jedoch bei einer weiteren Förderung nicht mehr möglich. Im Falle eines neuen Zuwendungsantrags kann lediglich mit einer Förderhöhe von 60 Prozent gerechnet werden.
Das Kommunale Förderprogramm Stadtgestaltung und Einzelhandel ist ein Erfolgsprojekt
Die Verwaltung empfahl dennoch eine Weiterführung des Förderprogramms unter den jetzigen Richtlinien, „da es weiterhin potentielle Gebäude im Fördergebiet gibt, welche mit einer Fassadensanierung zum ortsbildprägenden Charakter des Ortskerns beitragen und von einer Beteiligung aus dem kommunalen Förderprogramm profitieren könnten“.
In der Stadtratssitzung gab es dazu eine Anfrage von Stadtrat Peter Gruber (CSU), ob man die Gelder nicht auch außerhalb des Ortskernes einsetzten dürfe. Kämmerer Thomas Menzel und Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) antworteten, dass Fördergelder nur für das vorgesehene Programm verwendet werden dürfen. Den Beschluss, für einen weiteren Förderzeitraum Mittel aus der Städtebauförderung mit Gesamtkosten von 40.000 Euro zu beantragen, fasste der Neumarkt-St. Veiter Stadtrat dann einstimmig.
Erscheinungsbild hat sich zum Positiven verändert
„Das Kommunale Förderprogramm Stadtgestaltung und Einzelhandel ist ein Erfolgsprojekt“, sagt Erwin Baumgartner. „In den letzten Jahre haben wir damit neun Maßnahmen gefördert, die augenscheinlich das Erscheinungsbild unserer Geschäftsfassaden am Stadtplatz verschönert haben. Deshalb ist eine logische Folge, dass wir es wieder für die nächsten Jahre verlängern. Voraussetzung ist jedoch auch, dass wir wider aus der Städtebauförderung Fördermittel bekommen.“