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Gastterrasse statt Autos: Bauausschuss Neumarkt-St. Veit fährt Gastronom in die Parade

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Von: Josef Enzinger

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Anstelle parkende Autos wünschen sich Betreiber von Gaststätten am Neumarkter Stadtplatz eine Freischankfläche inklusive Terrasse.
Anstelle parkender Autos wünschen sich Betreiber von Gaststätten am Neumarkter Stadtplatz eine Freischankfläche inklusive Terrasse. © Enzinger

Eine Gastterrasse vor seinem Wirtshaus, sieben Meter mal acht Meter groß, und eine weitere Fläche von vier Metern auf 2,5 Meter. Dazu hatte der Antragsteller eine Skizze bei der Stadt Neumarkt-St. Veit eingereicht, um seinem Wunsch Nachdruck zu verleihen. Aber der Bau- und Umweltausschuss hatte anderes im Sinn.

Neumarkt-St. Veit – Bereits im Juli dieses Jahres hatte ein ortsansässiger Gastronom einen Antrag eingereicht, der die Errichtung einer Freischankfläche vor seinem Gasthaus zum Inhalt hatte. Nach Wunsch des Antragstellers sollte die Fläche wie vor der Stadtplatzsanierung als Podest ausgeführt werden.

Doch genau das will die Stadt nicht mehr. Bereits im Mai dieses Jahres hatten die Gremien beschlossen, dass solche Betriebsgärten zwar während der Phase der Stadtplatzsanierung noch geduldet würden. Beschlossen wurde aber auch, dass nach Ende der Baumaßnahme jegliche Aufbauten am Stadtplatz vermieden werden sollten.

„Ich sehe keinen Bedarf, daran etwas zu ändern“, sagte dazu Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) in der Sitzung, verwies dabei auch auf die Einschätzung eines Vertreters des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der zum Amtstag nach Neumarkt-St. Veit gekommen war und sich ablehnend gegenüber solcher Aufbauten geäußert habe.

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Der Antragsteller, so erklärte Baumgartner weiter, habe seinen Antrag damit begründet, dass der Stadtplatz vor dem Lokal nicht eben verliefe. Von einer Schieflage bei den Tischen war die Rede. Diese müsse ausgeglichen werden.

Baumgartner folgte der Empfehlung der Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Zumal bei einer Befürwortung ein Präzedenzfall geschaffen werde, an dem auch andere Gastronomen anknüpfen könnten. Man sollte vielmehr die Saison abwarten und aufgrund der Rückmeldungen aller Betreiber entscheiden, wie in Zukunft mit solchen Anträgen umgegangen werden soll.

Wirt kann seinen Antrag noch einmal stellen

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Egbert Windhager (CSU) störte sich an der Skizze des Antragstellers, die ihm zu schemenhaft erschien. „Die geht gar nicht“, meinte er. Man könne sich nichts darunter vorstellen. Auf die Frage von UWG-Stadtrat Peter Hobmaier, ob eine ablehnende Entscheidung endgültig sei, antwortete Baumgartner, dass der Wirt so oft er wolle einen Antrag stellen könne.

Stadtplatz hat eine Neigung von sechs Prozent

Michael Lächele (UWG) konnte den Antrag nachvollziehen. „Wir haben an dieser Stelle eine Neigung von knapp sechs Prozent. Wenn man sich gegenübersitzt, hat man einen Höhenunterschied von 12 Zentimeter. Irgendwas müssen wir tun.“ Er zumindest wollte die Gastronomen nicht alleine im Regen stehen lassen. „Ich bin davon ausgegangen, dass die Planer das mit dem Gefälle hinbekommen könnten.“ Er warb dafür, den Antrag zurückzustellen, Gespräche abzuwarten, bis der Wirt einen neuen, aussagekräftigen Plan, „einen g’scheiten Antrag“ eingereicht hat. Dann könne man ja entscheiden. „Aber jetzt negativ bescheiden. Das will ich nicht.“

Rückstellung des Antrags nicht möglich

Dem widersprach Baumgartner. Eine Rückstellung ist rechtlich nicht möglich.“ Ein Antrag müsse binnen zwei Monaten nach Antragstellung behandelt werden. „Wenn das nicht passiert, gilt er automatisch als gültig.“ Dieses Argument hat offensichtlich gezogen: Mit 9:0 Stimmen lehnte der Neumarkter Stadtrat das Ansinnen ab.

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