Bauausschuss billigt Bebauungsplan
Mehr Abstand zur Bebauung an der Neumarkter Friedensstraße: Wer von der Neuvermessung profitiert
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Der Bebauungsplan „An der Birkenstraße“ muss geändert werden. Bei der Vermessung des Baugrundstückes, auf dem sich mittlerweile drei Wohnblocks befinden, hatte man einem Anlieger einen größeren Abstand eingeräumt. Und der stellt sich im Nachhinein als glückliche Fügung heraus.
Neumarkt-St. Veit - Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „An der Birkenstraße“‚ ist notwendig geworden, weil sich der Abstand zur bestehenden Bebauung auf einem Nachbargrundstück verändert hatte, erklärte Erwin Baumgartner in der Sitzung des Neumarkt-St. Veiter Bau- und Umweltausschusses. Auf Wunsch des Inhabers des Anliegergrundstückes an der Birkenstraße wurde bei der Vermessung des neuen Baugebietes ein weiterer Abstand von zwei Metern auf der Nordseite seines Grundstücks eingetragen.
Wendehammer vergrößert sich
Die Folge ist, dass die tatsächlichen Verhältnisse nun mit dem Bebauungsplan nicht mehr übereinstimmen. Aus diesem Grund wurde jetzt die Änderung des Bebauungsplanes beantragt sowie die Veränderung der Lage beziehungsweise Vergrößerung des Wendehammers in der Friedensstraße.
Abfallwirtschaft begrüßt Drehung
Die Stadt hatte bereits vorab Kontakt mit dem Landratsamt in Mühldorf aufgenommen, um die Bebauungsplanänderung, die im beschleunigten Verfahren erfolgen soll, zu besprechen. Vonseiten des Fachbereichs Abfallwirtschaft sei die Vergrößerung des Wendehammers sogar begrüßt worden, hieß es in der Ausschusssitzung.
Der Grund: Die Vergrößerung des Wendehammers stellt eine Verbesserung für die Müllabfuhr dar. Auch der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege hätte keine Einwände geltend gemacht, soweit die Belange der Grünordnung im weiteren Verfahren berücksichtigt würden. Die Beteiligung aller weiteren Fachstellen sowie Träger öffentlicher Belange erfolgt im Laufe des Verfahrens. Denn nach der einstimmig (8:0) gebilligten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt nun die öffentliche Auslegung.
Abstand um zwei Meter vergrößert
Vor der Abstimmung hatte SPD-Stadtrat Ludwig Spirkl noch nachgefragt, ob sich der Messfehler auf den Kaufbetrag der Grundstücke ausgewirkt habe. In diesem Punkt verwies Bürgermeister Baumgartner auf die Unterlagen, die - wie in Grundstücksfragen üblich - grundsätzlich nicht öffentlich behandelt würden. Der Wendehammer sei nicht versetzt, sondern lediglich nach Norden gedreht worden, um eben den vom Grundstücksanlieger im Süden gewünschten Abstand einzuhalten.