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Finale der Sanierungsarbeiten

„Baumängel“? Diese Forderungen stellt die Neumarkter SPD für den Stadtplatz

Das war etwas buckelig: Am Johannesplatz musste nachgebessert werden. Um Überraschungen nach der Bauabnahme zu vermeiden, fordert die SPD die Erstellung eines Mängelgutachtens.
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Das war etwas buckelig: Am Johannesplatz musste nachgebessert werden. Um Überraschungen nach der Bauabnahme zu vermeiden, fordert die SPD die Erstellung eines Mängelgutachtens.

Ein Bauvolumen von mehr als 6,5 Millionen Euro. Da wurde einiges an Material bewegt, um dem Stadtplatz von Neumarkt-St. Veit sein jetziges Gesicht zu verpassen. Zwei Jahre, in denen nicht alles auf der Baustelle einwandfrei lief. Die SPD-Stadtratsfraktion nimmt nun die Stadt in die Pflicht.

Neumarkt-St. Veit - Je näher das Ende der Stadtplatz-Baustelle rückt, umso mehr werden die Anträge der Neumarkter SPD oder deren Vertreter. Vor der Schlussabnahme der Oberflächenarbeiten im Zuge der Stadtplatzsanierung fordert die SPD-Fraktion im Neumarkter Stadtrat eine Dokumentation von möglichen Baumängeln. Und damit nicht genug.

Sachverständiger soll Mängelmeldungen bewerten

In ihrem Antrag, der am kommenden Donnerstag in der Sitzung des Stadtrates (Beginn 18.30 Uhr im Schloss Adlstein) behandelt wird, verlangt die SPD eine schriftliche Befragung aller Stadtplatzanlieger zu möglichen Baumängeln. „Eine entsprechende Aufforderung für alle Bürgerinnen und Bürger zur Mängelmeldung ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und die bisher erfolgten Mängelrügen sind einem vereidigten Sachverständigen zur Bewertung zuzuleiten, welcher mit der Anfertigung eines Gutachtens zu beauftragen ist.“

Gutachten als Grundlage für die Schlussabnahme

Das Gutachten, so heißt es im SPD-Antrag weiter, soll dann in schriftlicher Form jedem Mitglied des Stadtrates zugeleitet werden und als Grundlage für die Schlussabnahme dienen. Die Kosten für das Gutachten seien bei der nächsten Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.

Als Begründung für ihren Antrag führt die SPD an, dass Baumängel, die nicht mehr geheilt werden können, zu einer Minderung der Baukosten führen würden. „Hierdurch wird ein Vermögensschaden für die Stadt Neumarkt-St. Veit vermieden, und der Haushalt entlastet“, argumentiert die SPD.

Haben Anlieger mehr Ahnung über Baumängel?

Und weiter: „Es dürfte unstrittig sein, dass die Stadtplatzanlieger durch ihre räumliche Nähe zum Bauobjekt am besten über die Qualität der Bauausführung und eventuelle Mängel urteilen können, daneben sollten aber alle Interessierte die Möglichkeit zur Mängelmeldung erhalten.“ Die SPD ist der Meinung, dass die Gutachtenerstellung zudem geeignet sei, als Beweissicherung in einem möglichen Rechtsstreit zu dienen.

Zweiter Antrag betrifft Bürgerfragen

Und dann wartet die SPD noch mit einem Antrag auf, der den Bürgern mehr Gehör verschaffen soll. Im Jahr drei nach der Kommunalwahl fordert sie in einem zweiten Antrag, dass in Zukunft im Rahmen von Stadtratssitzungen Bürgerfragen zugelassen werden sollen. Wie muss man sich das vorstellen? „Vor den Sitzungen des Stadtrates erhalten Bürgerinnen und Bürger regelmäßig die Möglichkeit, Fragen an den Vorsitzenden zu stellen, die insgesamt 15 Minuten nicht überschreiten sollten. Die Presse kann zu den Bürgerfragen geladen werden“, erklärt dazu die SPD.

Schriftliche Antwort binnen 14 Tagen

Im Rahmen dieser Bürgerfragen sollten nach Ansicht der SPD nur Fragen zugelassen werden, die nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit der nachfolgenden Beratung im Stadtrat sind. Bürger sollen lediglich die Gelegenheit haben, Fragen vorzutragen. Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können, sollten schriftlich binnen 14 Tagen beantwortet werden.

Neumarkter Bürgern sollte auch außerhalb der Bürgerversammlung die Möglichkeit gegeben werden, sich öffentlich mit Fragen an den Bürgermeister zu wenden. „Eine entsprechende Regelung wird in vielen Gemeinden schon genutzt, sodass von ihrer Rechtskonformität auszugehen ist“, begründet die SPD ihren Antrag, der nicht neu ist.

Forderung nach einem Mitspracherecht - das ist nichts Neues

Schon nach der Kommunalwahl 2020, als es in der konstituierenden Sitzung des Neumarkter Stadtrates darum ging, eine Geschäftsordnung für den neu gewählten Stadtrat zu beschließen, hat die SPD mit ihren Stadtratsvertretern mehr Mitspracherecht der Bürger gefordert. In einem eigenen Absatz wollten sie in der Geschäftsordnung festgeschrieben haben, dass der Stadtrat während der öffentlichen Sitzungen Personen, die dem Stadtrat nicht angehören, Rederecht erteilen kann. Geltinger hatte sich damals auf Gremien anderer Gemeinden berufen, die so verfahren würden, wenn weitreichende Entscheidungen zu treffen seien. „Die Mustergeschäftsordnung, an der wir uns orientieren, hat sich über Jahrzehnte kaum verändert. Die gehört abgestaubt“, meinte Ulrich Geltinger damals.

Geschäftsordnung blieb unverändert

Half alles nichts. Die Anregungen der SPD wurden seinerzeit nicht oder nur zum Teil berücksichtigt. Zumindest im Finanzausschuss. Der Stadtrat hielt es dann für besser, es bei der bis dato gültigen Geschäftsordnung zu belassen. Das war im November 2020. Ein halbes Jahr später war das Rederecht erneut Thema im Stadtrat. Es war einer von drei Bürgeranträgen, die Eva und Dr. Christian Guse initiiert und die den Weg in den Stadtrat gefunden hatten - aber abgeschmettert wurde.

Und diese Themen stehen sonst noch an

Weitere Themen auf der Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag sind die Außenbereichssatzung „Blindenhaselbach“ (Aufstellungsbeschluss). Auch die Vorstellung des Konzepts eines „Jugendpflegers vor Ort“ ist Gegenstand der Sitzung. Der Finanzausschuss hatte den Jugendpfleger bereits vorberaten und befürwortet.

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