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Wird das Grundwasser durch Keime verunreinigt? Auch in Mettenheim rumort es

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Von: Christa Latta

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Die Gemeinde Mettenheim informiert ihre Bürger per Aushang am Rathaus und im Internet über das Anhörungsverfahren zur geplanten Nassauskiesung im Mühldorfer Norden.
Die Gemeinde Mettenheim informiert ihre Bürger per Aushang am Rathaus und im Internet über das Anhörungsverfahren zur geplanten Nassauskiesung im Mühldorfer Norden. © Latta

Nach Mühldorf meldet auch Mettenheim Bedenken gegen den geplanten Kiesabbau im Norden Mühldorfs an. Welche Probleme außer einer möglichen Grundwasser-Belastung noch drohen.

Mettenheim – Wegen der geplanten Nassauskiesung im Norden Mühldorfs (wir berichteten) rumort es auch in der Gemeinde Mettenheim.

Bürger sind verunsichert, fürchten um ihr Grund- und Trinkwasser. Die OVB-Heimatzeitungen haben bei Mettenheims Bürgermeister Josef Eisner nachgefragt, wie die Gemeinde dazu steht.

„Der geplante Nassabbau betrifft nicht unser Grundwasserschutzgebiet“, stellt der Bürgermeister als Erstes fest. „Aber das Vorhaben ist nicht ganz unproblematisch. Man greift ins Grundwasser ein. Einige meinen, man sollte die Sache gar nicht anlangen.“ Das Grundwasser müsse bewahrt und geschützt bleiben. Das für die Abbau-Genehmigung zuständige Wasserwirtschaftsamt müsse langfristig denken und nicht alles machen, was gesetzlich erlaubt sei.

Jeder Bürger kann Stellung nehmen

Die Gemeinde habe überlegt, ihre Bürger per Wurfzettel über das Anhörungsverfahren zu informieren. Diese Idee wurde verworfen, denn jeder könne sich auf der Homepage der Gemeinde über das Projekt informieren und bis 19. Mai eine Stellungnahme abgeben.

Auch die Mettenheimer Gemeinderäte haben schon eine Stellungnahme zu dem Vorhaben verfasst. Die wichtigsten Passagen daraus: „Die beabsichtigte Nassauskiesung befindet sich in nächster Umgebung zur Gemeinde Mettenheim, mit Feldflächen, Ackerflächen und einer aktiven landwirtschaftlichen Nutztierhofstelle.“

Für diese Hofstelle, die ihr für die Nutztierhaltung benötigtes Brauchwasser aus einem Brunnen bezieht, sieht die Gemeinde die Gefahr, dass es bei einer Nassauskiesung zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels kommen könnte. Durch eine solche Absenkung wären die Versorgung der Nutztiere und somit der Landwirtschaftsbetriebe an sich im höchsten Maße in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet. „Wir sehen bei Festhaltung an einer Nassauskiesung zudem die Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers durch Keime und Bakterien. Dazu kommt, dass gewollt oder ungewollt, weitere Schadstoffe oder Materialien in das Grundwasser eindringen könnten“, so die Gemeinde.

Zwar liege der geplante Nasskiesabbau bezüglich des Grundwassers in Fließrichtung „hinter“ dem Gemeindegebiet. Aber die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers solle bei einer Entscheidung über die Zulassung einer solchen Abbaumethode nicht unberücksichtigt bleiben. „Das Ganze umso mehr, als dass Wasser im Rahmen der Klimawechselthematik als eines der höchsten Güter der Menschheit angesehen werden kann, dessen Qualität es zu erhalten gilt.“ Unabhängig davon, ob man von einer Maßnahme direkt betroffen sei oder nicht.

Weitere Meldungen aus dem Landkreis Mühldorf

In der gemeindlichen Stellungnahme Mettenheims heißt es weiter: „Direkt betroffen sehen wir uns aber bei der Gefahr, dass bei einem Nasskiesabbau auch der in den vergangenen Jahren stetig sinkende Grundwasserspiegel im Gemeindegebiet Mettenheim in den Jahren nach Umsetzung einer Nassauskiesung zusätzlich exorbitant dauerhaft absinken könnte und es zudem noch zu weiteren derzeit überhaupt noch nicht absehbarer Schäden in der Natur, auch verursacht im Zusammenwirken mit dem Klimawandel (Austrocknung), kommen könnte.“

Darum geht es bei der geplanten Nassauskiesung in Mühldorfs Norden

Es ist geplant, nördlich der Nordtangente der Stadt Mühldorf mit dem Kiesnassabbau zu beginnen.

Das Landratsamt Mühldorf führt dazu das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren „Herstellung von zwei Gewässern im Rahmen einer Nassauskiesung“ durch – zu finden auf der Homepage der Gemeinde Mettenheim. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, bis 19. Mai Stellung zu nehmen.

Die allgemeine Vorprüfung ergab nach Einschätzung des Landratsamtes, dass der Nassabbau und die entstehenden Gewässer keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen seien, da keine erheblichen Nachteile für die Umwelt zu befürchten seien.

Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt rund 22,6 Hektar. Die im Zuge des Nassabbaus hergestellte Wasserfläche hat eine Größe von und 9,5 Hektar. Es wird mit einem Aushub von insgesamt gut einer Million Kubikmetern Kies gerechnet.

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