"Es wäre gut, wenn wir miteinander reden"

Mühldorf - Während die Stadt für den Bürgerentscheid kämpfen und gegen den Bescheid des Landratsamtes klagen möchte, schlägt die Bürgerinitiative eine Konsenslösung vor.
Update: Die Reaktion der Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative Altstadt Mühldorf zeigte sich wenig überrascht über die Entscheidung des Stadtrats. "Wir haben damit gerechnet", sagte Sprecherin Judith Straube gegenüber innsalzach24. Obwohl nun also gleich zwei Klagen zum Haus am Stadtplatz 58 die Gerichte beschäftigen werden, hält Straube an ihrer Idee fest, Stadt und Bürgerinitiative könnten gemeinsam nach einer Lösung suchen – und eventuell sogar gemeinsam einen neuen Bürgerentscheid formulieren. "Es wäre ganz gut sich zusammenzusetzen", sagte Straube.
Nach Ansicht der Bürgerinitiative müsste man nicht abwarten, wie das Verwaltungsgericht Ende Januar über die Klage der Initiative befindet. "Es ist egal, wie es ausgeht. Es wäre gut, wenn wir vorher miteinander reden", so Straube.
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Beschäftigen bald gleich zwei Klagen zum Haus am Stadtplatz 58 die Gerichte? Erst am Donnerstag, 12. Dezember, war bekannt geworden, dass das Landratsamt den Bürgerentscheid für ungültig erklärt hat. Bereits eine Woche später hat die Stadt Mühldorf reagiert. In seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Dezember, hat der Stadtrat beschlossen, gegen den Bescheid des Landratsamtes zu klagen. Die Klage soll fristwahrend und vorerst ohne Begründung erhoben werden.
Dossier:
Vor allem das Koppelungsverbot war dem Bürgerentscheid zum Verhängnis geworden. Gleich drei Themen waren in der Fragestellung des Entscheids miteinander verknüpft worden. Nach Ansicht des Landratsamtes - und der Regierung von Oberbayern - war dies unzulässig. Für die Stadt war die Verbindung der drei Themen (der Abriss des Gebäudes und die Zukunft des Kindergartens und der Märkte) wegen ihres sachlichen Zusammenhanges indes unerlässlich.
Darüber hinaus hatte die Regierung von Oberbayern erklärt, dass auch der direkte Bezug des Bürgerentscheids auf das Verhalten der Stadtbau GmbH nicht zulässig sei. Im Bürgerentscheid hätte lediglich das Verhalten der Stadt als Gesellschafterin abgefragt werden dürfen, so die Einschätzung der Behörde.
Nun dürften die Gerichte also bald gleich zwei Klagen zum Haus am Stadtplatz 58 beschäftigen. Voraussichtlich am 29. Januar wird am Verwaltungsgericht über die Klage der Bürgerinitiative gegen die Ablehnung ihres Bürgerbegehrens durch den Stadtrat verhandelt.