Stadtplatz 58: Weiterer Fehler im Bürgerentscheid

Mühldorf - In Sachen Bürgerentscheid zum Haus am Stadtplatz 58 werden immer mehr juristische Fallstricke offenbar. Was neben dem Koppelungsverbot zum Stolperstein wurde:
Wie jetzt bekannt wurde, haben die Regierung von Oberbayern und das Mühldorfer Landratsamt den Bürgerentscheid zum Haus am Stadtplatz 58 nicht nur wegen des Koppelungsverbots abgelehnt. Auch die direkte Bezugnahme auf die Stadtbau GmbH war offenbar nicht zulässig.
"Es geht um die Ausrichtung der Fragestellung", erläutert Klaus Kempfler, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, gegenüber innsalzach24. Gegenstand eines Bürgerentscheids sei nur, was in die Zuständigkeit der Stadt falle. Ob die Stadtbau GmbH etwas tun oder lassen soll, darf also nicht - oder zumindest nicht direkt - in einem Bürgerentscheid gefragt werden.
Stadtbau darf nicht (direkt) Thema sein
Dossier:
Wörtlich standen im Bürgerentscheid folgende Sätze: "Die Stadtbau errichtet auf dem Grundstück Flurnummer 93, Stadtplatz 58, ein neues Gebäude unter anderem für eine C&A-Filiale. (...) Die Stadtbau errichtet auf dem Grundstück Flurnummer 96 einen neuen Kindergarten." Das Vorgehen der Stadtbau GmbH kann per Bürgerentscheid aber nicht beeinflusst werden.
Wie Kempfler betont, könnte der Abriss des Hauses am Stadtplatz 58 dennoch Gegenstand eines Bürgerentscheids sein. Dann müsste allerdings das Verhalten der Stadt als Gesellschafterin Gegenstand der Fragestellung sein und nicht das Vorgehen der Stadtbau GmbH. Ein Bürgerentscheid könne nur das Gesellschafterverhalten beeinflussen, so Kempfler.
Bürgerinitiative: "Gemeinsam neu formulieren"
Inwieweit diese Hürde auch zum Stolperstein für das abgelehnte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Altstadt Mühldorf werden könnte, vermochte deren Sprecherin Judith Straube auf Anfrage von innsalzach24 nicht zu einzuschätzen. Man habe sich bei der Formulierung der eigenen Fragestellung jedenfalls auch juristisch beraten lassen, so Straube.
Letztendlich hat die Stadt das Bürgerbegehren jedoch abgelehnt. Die Bürgerinitiative hat dagegen geklagt, die Verhandlung darüber findet, wie bereits berichtet, voraussichtlich am 29. Januar statt.
Stand heute sind also sowohl die Stadt als auch die Bürgerinitiative an den Formulierungen gescheitert. Jetzt müsse alles zurück auf Null, findet Straube, die anregt, dass sich Bürgerinitiative und Stadt gemeinsam eine Fragestellung überlegen. Ob die Bürgerinitiative das Gespräch mit der Stadt suchen wird, müsse sie allerdings erst mit den anderen Vertretern der Bürgerinitiative besprechen.
Preisinger-Sontag will Stadtratssitzung abwarten
Auch die Stadt selbst hat über ihr weiteres Vorgehen noch nicht entschieden. Am Donnerstag steht das Thema Bürgerentscheid erst einmal im Stadtrat auf der Tagesordnung. "Erst dann werden wir gemeinsam entscheiden, ob wir gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids klagen werden", sagte Bürgermeisterin Ilse Preisinger-Sontag gegenüber dem Mühldorfer Anzeiger.