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Yorkshire-Terrier 15 Lockenwickler ins Fell gedreht - Aus Habgier einen kleinen Hund gequält?

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Von: Hans Rath

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Wegen Tierquälerei musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten
Wegen Tierquälerei musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten. © Latta

Was bringt jemanden dazu, einem kleinen Yorkshire-Terrier Lockenwickler ins Fell zu drehen? Diese Frage musste das Amtsgericht Mühldorf klären, eine Antwort beziehungsweise ein Urteil wurde aber noch nicht gefunden.

Mühldorf - Eigentlich hat das Veterinäramt einer 57-jährigen Hausfrau, vertreten von Rechtsanwalt Markus Engleder, aus dem westlichen Landkreis verboten, Tiere zu halten. Das hat die 57-Jährige allerdings missachtet und wurde deshalb von Staatsanwältin Regine Grandl wegen Tierquälerei angeklagt. Sie hatte einen kleinen Yorkshire-Terrier auch noch misshandelt. Ebenfalls auf der Anklagebank saß ihre 29-jährige Tochter, die wusste, dass ihre Mutter keine Tiere betreuen darf, und ihr dennoch einen Yorkshire-Terrier übergeben hatte. Ihr warf Staatsanwältin Grandl Beihilfe zur Tierquälerei vor. Juristisch zur Seite stand der Tochter Anwalt Tayfun Genc aus München.

Yorkshire-Terrier Lockenwickler ins Fell gedreht

Was war denn nun genau passiert? Im Mai 2022 fand bei der dem Veterinäramt bekannten Angeklagten eine Kontrolle statt. Dabei wurde ein Yorkshire-Terrier vorgefunden, dem die Beschuldigte 15 Lockenwickler in das lange Fell gedreht hatte. Um zu verhindern, dass sich das Tier die Lockenwickler wieder ausriss, hatte sie ihm einen Nylon-Ganzkörperbody übergezogen. Diese Prozedur verursachte dem Hund unsägliche Schmerzen, das Fell war total verfilzt und verklebt.  Darüber hinaus führte dieses Vorgehen zu einem starken Hecheln, da Hunde im Gegensatz zu uns Menschen nicht schwitzen können und durch das Hecheln die Hitze abzugeben versuchen. Die Tochter hatte dies alles billigend in Kauf genommen.

Warum quält man ein Tier dermaßen? Zwei Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes brachten Licht ins Dunkel: „Es gibt Hundeausstellungen, bei denen unter anderem Yorkshire-Terrier ausgestellt werden. Schneiden nun Vierbeiner bei dieser Ausstellung besonders gut ab, erhalten sie eine Zuchttauglichkeits-Bescheinigung. Damit kann man für einen Welpen dieser Rasse nicht bloß etwa 1000 Euro, sondern bis zu 3000 Euro verlangen. Pro Wurf kommen im Normalfall drei bis vier Yorkshire-Terrier zur Welt“. 

Die Tierquälerei hat einen banalen Grund – Geldgier

Richter Florian Greifenstein befragte zunächst die beiden Angeklagten. Die Mutter sah sich nicht in der Lage, Fragen zu beantworten, die Frau machte einen angeschlagenen Eindruck. Auskunftsfreudiger war dagegen die Tochter: „Mir war nicht bewusst, dass ich etwas Unrechtes getan habe. Ich hatte etwas zu erledigen und ließ meinen Hund ein bis zwei Stunden bei meiner Mutter, allerdings eingesperrt im Wohnzimmer. Ich ließ Fressen und Trinken für ihn dort. Meine Mutter durfte ja nicht auf ihn aufpassen“.

Eine routinemäßig durchzuführende Nachschau hatte, so die beiden Mitarbeiterinnen des Veterinäramts, zu den beiden Beschuldigten geführt. Auch waren – anonyme – Anzeigen, vermutlich aus der Nachbarschaft, gegen die Hausfrau eingegangen: „Wir hörten Hunde bellen, fanden aber nur den einen Hund mit den Lockenwicklern und dem Nylonbody vor. Der Hund saß auf der Couch und hechelte sehr stark. Er schien erheblich zu leiden, es war ein warmer Frühlingstag. Wir brachten das Tier in unsere Transportbox und fuhren es ins Tierheim“.

Psychologischer Sachverständiger wird eingeschaltet

Auf Anregung von Rechtsanwalt Genc unterbrach man die Verhandlung für ein Rechtsgespräch, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit 40 Minuten dauerte und folgendes Ergebnis brachte: Der Prozess wird unterbrochen, ein psychologischer Sachverständiger zur Fortsetzung geladen. Bei der Angeklagten ist nicht auszuschließen, dass sie unter „animal hoarding“ leidet. Darunter ist Tiersammelsucht oder Tierhorten zu verstehen und beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl halten, sie aber nicht immer angemessen versorgen, was Futter, Wasser, Hygiene, Pflege oder tierärztliche Versorgung angeht.

Die Verhandlung wird fortgesetzt, ein Termin steht noch nicht fest.

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