Funkturm wird wohl kommen
Rattenkirchen - Das Sitzungszimmer des Gemeinderates war restlos überfüllt, so zahlreich waren die Zuhörer erschienen: schließlich wurde die Errichtung eines Funkturmes behandelt.
Überfüllt war diesmal das Sitzungszimmer des Gemeinderates, so zahlreich waren die Zuhörer zur Januarsitzung des Gemeinderates erschienen, schließlich wurde im ersten Tagesordnungspunkt die Errichtung eines Funkturmes behandelt.
Bürgermeister Rupert Aigner teilte mit, dass die Deutsche Funkturm GmbH beabsichtige, in Rattenkirchen einen Stahlgittermast mit einer Höhe von 30 Metern und einer Versorgungseinheit zu errichten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, aufgrund des Standortes ist die Erschließung gesichert. Der Privilegierungstatbestand, nämlich die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen, liegt vor.
Im Rahmen der Nachbarbeteiligung (13 Anschreiben) gingen sieben Einwendungen ein. Die restlichen sechs im Verfahren Beteiligten haben keine Äußerung abgegeben. Darüber hinaus haben weitere 15 Anwohner Einwendungen gegen die Errichtung des Mastes an dem vorgesehenen Standort erhoben. Außerdem wurde dem Bürgermeister Rupert Aigner eine Unterschriftenliste "Bürger gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Rattenkirchen" mit insgesamt 115 Unterschriften übergeben. Die Einwendungen einschließlich der Unterschriftenliste werden mit dem Bauantrag der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Mühldorf, zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
Die für den Betrieb notwendige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur wurde seitens des Betreibers der Gemeindeverwaltung am 16. Januar 2013 per Mail vorgelegt und deren Inhalt von Bürgermeister Aigner bekannt gegeben. Die Prüfung darüber fällt allerdings allein in den Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde, so dass diese Standortbescheinigung bei Einreichung des Bauantrages bei der Gemeinde nicht vorgelegt werden muss.
In der sich anschließenden Diskussion wies Gemeinderat Rainer Greilmeier darauf hin, dass es bei der Abstimmung allein um die Baugenehmigung gehe. Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt und alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt sind, wird der Gemeinderat wohl zustimmen müssen.
Auch Gemeinderat und Zweiter Bürgermeister Ludwig Scheidhammer beklagte die begrenzten Möglichkeiten des Gemeinderates bei Baugenehmigungen, egal, ob es sich um die Baugenehmigung eines Funkturms oder einer Biogasanlage handelt.
Dem schloss sich auch Gemeinderat Ade Deißenböck an, der an die Möglichkeit einer privatrechtlichen Klage erinnerte.
Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig dem privilegierten Bauvorhaben zu.
In einem weiteren Punkt ging es um die Änderungen des Landesentwicklungsprogrammentwurfes. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Aufstufung von vier Siedlungsschwerpunkten zu Mittelzentren, die Zuordnung einzelner Gemeinden zu den Gebietskategorien, die Abgrenzung des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf, die Ausnahmeregelung beim Anbindungsziel, die Aufnahme von Festlegungen zur Wirtschaftsstruktur und zum Tourismus sowie die Überarbeitung und Ergänzung der Festlegungen zur Energieversorgung. Obwohl alle maßgeblichen Interessenvertretungen massive Einwendungen gegen den Landesentwicklungsprogrammentwurf vorbrachten, haben sich in der geänderten Fassung nur geringfügige Änderungen ergeben. Die wesentlichen Dinge wurden nicht geändert. Eine erneute Stellungnahme ist auf die geänderten Punkte beschränkt. Diese betreffen jedoch nicht die Belange der Gemeinde, so dass von einer erneuten Stellungnahme abgesehen werden kann.
Schließlich wurde dem Katholischen Kreisbildungswerk Mühldorf noch ein Zuschuss gewährt.
krl/Mühldorfer Anzeiger