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Urteil gegen Gynäkologen-Stalkerin revidiert

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Mühldorf/Traunstein - Eine 55-Jährige aus Waldkraiburg, die einen Krankenhausarzt trotz Kontaktverbots stalkte, konnte sich nun vor dem Landgericht Traunstein durchsetzen.

In einem ersten Urteil vom Oktober 2012 wurde die Unterbringung in eine psychiatrische Fachklinik auf Bewährung beschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das Urteil in Teilen aufgehoben, so dass der Fall erneut verhandelt wurde.

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Nun lehnte das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Weidmann eine Unterbringung ab, berichtet der Mühldorfer Anzeiger am Mittwoch. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Stefan Gerl, vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte einen "nicht mehr so ausgeprägten Wahn" bei der Frau. Sie sei zu den Tatzeiten sicher schuldunfähig gewesen. Das Gericht meinte zudem, dass die begangenen Taten nicht gravierend genug gewesen seien, keine "erheblichen Taten", schreibt die Heimatzeitung.

Schon im Juli 2011 wurde der Frau aus Waldkraiburg untersagt, sich dem Mann auf weniger als 100 Metern zu nähern. Trotzdem lauerte sie ihm am 1. Dezember 2011 auf, nach seinem Dienst als Gynäkologe im Krankenhaus in Mühldorf. Sie versperrte ihm auf dem Hof der Klinik den Weg, packte ihm an den Haaren und am Bart und sagte: "Jetzt habe ich Dich!".

Der Arzt versuchte zurück auf die Entbindungsstation zu kommen, wobei ihn die Frau nicht losließ. Mehrfach schlug sie ihm mit der flachen Hand auf seinen rechten Fuß und beleidigte ihm als "arrogantes Arschloch." Erst die herbeigerufenen Polizeikräfte konnten die Frau unter Kontrolle bringen.

In der Folgezeit fuhr sie immer wieder mit einem BMW am Anwesen des Mannes vorbei, warf am 15. Mai 2012 einen Brief ein und beobachtete, ob er diesen aus dem Briefkasten holen würde. Seit dem Juni 2012 befand sich die Waldkraiburgerin nach ihrer Festnahme in einem Fachkrankenhaus.

mg

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