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Landratsamt entscheidet: Das passiert mit den Wimmer-Schwarzbauten in Mühldorf - So ist die Reaktion

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Von: Markus Honervogt

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Über alle Grenzen hinaus: Zwei Hallen hat ein Mühldorfer Unternehmer schwarz gebaut, vor allem die zweite (Bild mitte) ignoriert alle Vorgaben.
Über alle Grenzen hinaus: Zwei Hallen hat ein Mühldorfer Unternehmer schwarz gebaut, vor allem die zweite (Bild mitte) ignoriert alle Vorgaben. © Markus Honervogt

Nach langen Diskussionen und Prüfungen steht jetzt fest, was mit den Schwarzbauten des Mühldorfer Unternehmers Alfons Wimmer geschieht. Das erklärte das Landratsamt jetzt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.

Mühldorf - Es ist das vorläufige Ende einer langen Diskussion: Das Mühldorfer Landratsamt hat über die Zukunft der beiden Schwarzbauten entschieden, die der Mühldorfer Unternehmer Alfons Wimmer in den letzten Jahren auf dem Grundstück seiner Schreinerei für Innenausbau und zum Teil über alle Baugrenzen hinaus im Industriepark gebaut hat.

Baugrenzen weit überschritten

Wimmer hat die beiden Hallen in den vergangenen Jahren nacheinander errichtet, und dabei Baugrenzen deutlich überschritten. Damit verbunden war eine weitgehende Abholzung eines Grünstreifens und die Erstellung weiterer kleiner Gebäude, die Wimmer inzwischen abgerissen hat. Der Grünstreifen gehörte ihm zunächst nicht einmal, er hat ihn aber inzwischen gekauft. Die Wiederaufforstung läuft nach seinen Angaben

Vor wenigen Wochen ist der Unternehmer mit dem Versuch gescheitert, für die Hallen nachträglich Baurecht zu erhalten. Das war nötig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht am 26. Januar 2016 die Baugenehmigung nach der Klage durch einen Nachbarn aufgehoben hatte. Bereits ein Jahr zuvor, am 8. Juli 2015, hatte der Freistaat den ursprünglichen Baugenehmigungsbescheid kassiert.

Streit und Rechtsverfahren seit sieben Jahren

Daraufhin forderte das Landratsamt Wimmer am 25. April 2016 auf, für die ohne baurechtliche Genehmigung errichteten Gebäude einen neuen Bauantrag einzureichen, der den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Am 9. Juni 2016 folgte die amtliche Aufforderung, die Bebauung teilweise rückzubauen. Der nicht genehmigungsfähige Teil der Bebauung wurde vom Landratsamt in den Plänen markiert, der genehmigungsfähige Teil am 30. Juni 2016 genehmigt. „In diesem Bescheid wurde als Auflage der Rückbau der Überdachung angeordnet“, teilte das Landratsamt auf Nachfrage mit.

Wimmer ließ die Hallen trotzdem so stehen, wie er sie gebaut hatte, und wählte einen anderen Weg, um Baurecht zu bekommen. Er beantragte eine Änderung des Bebauungsplans durch die Stadt, um die beiden teilweise illegal errichteten Hallen retten zu können. Nachdem es keine Einigung mit dem Unternehmer gegeben hatte, lehnte die Stadt die Änderung im vergangenen November ab. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde musste entscheiden.

Eine der beiden Hallen muss verschwinden

Diese Entscheidung liegt jetzt vor. Auf Anfrage teilt die Behörde mit, dass Wimmer eine der beiden Hallen abreißen muss: „Das Landratsamt hat sich aus rechtlichen Gründen dazu entschlossen, gegenüber dem Eigentümer die Beseitigung der Lagerhalle zwei sowie des Carports zwischen den beiden Lagerhallen anzuordnen.“ Die Lagerhalle eins, die in der Vergangenheit teilweise genehmigt worden sei, könne unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit stehen bleiben. „Für die Beseitigung der Lagerhalle zwei und des Carports wurde dem Eigentümer eine Frist gesetzt, welche bei Nichtbeachtung zu weiteren Zwangsgeldern führt.“

Alfons Wimmer sprach von einem Kompromiss: „Das passt schon“, sagte er auf Anfrage, „das ist ein halbwegs vernünftiger Beschluss.“ Er werde die Entscheidung des Landratsamts „aus der Vernunft heraus“ akzeptieren: „Ich will keinen öffentlichen Krieg.“ Bis Mitte des Jahres werde er die zweite Halle abreißen lassen, früher habe er keine Baufirma bekommen.

Landratsamt kann Zeitplan akzeptieren

Mit diesem Zeitplan kann das Landratsamt leben. „Die Fristsetzung zur Beseitigungsanordnung muss stets angemessen und verhältnismäßig sein und berücksichtigt daher auch die derzeit hohe Auslastung der Baufirmen, sofern dies nachgewiesen wird“, erklärte Sprecher Wolfgang Haserer. „Der Rückbau kann nach derzeitigem Kenntnisstand im Laufe der Sommermonate erwartet werden.“

Wimmer kündigt Neubau an

Unternehmer Wimmer hatte die beiden Gewerbehallen, die er „Zelthallen und keine festen Bauten“ nennt, errichtet, um zwei Großaufträge rund um den Europapark Rust abwickeln zu können. „Der Verlust der zweiten Halle schränkt natürlich schon etwas ein“, betonte Wimmer. Er kündigte an, nach dem Abriss erneut eine Halle bauen zu wollen. „Aber diesmal werde ich vorher um die Genehmigung bitten.“

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