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Ampel oder Einbahnstraße? So sieht es mit Alternativen zum Neubau an der Kapellenstraße aus

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Von: Markus Honervogt

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Höher muss sie auf jeden Fall werden: die Unterführung an der Kapellenstraße.
Die Erweiterung der Unterführung in der Kapellenstraße wird für die Stadt extrem teuer. Gibt es andere Möglichkeiten, die Stelle zu entschärfen? © Mayer

Gibt es doch noch einen Weg, an einem sehr teuren Neubau der Unterführung in der Kapellenstraße vorbeizukommen? Jetzt hat sich Altbürgermeister Günther Knoblauch mit einem Alternativ-Vorschlag zu Wort gemeldet.

Mühldorf - Bis jetzt sieht es so aus: Die Brücken der Bahn, die diese Unterführung bilden, sind marode und müssen erneuert werden. Weil die Unterführung so eng ist, muss die Stadt die Straße verbreitern, erhöhen und mit Geh- und Radwegen ausstatten. Das hat Bürgermeister Michael Hetzl (UM) mehrfach betont. Die Folgen: Die Stadt rechnet mit Baukosten von 25 Millionen Euro, von denen sie voraussichtlich die Hälfte übernehmen muss. Eine Last, die andere Investitionen unmöglich machen wird.

Jetzt hat sich Altbürgermeister Günther Knoblauch (SPD) eingeschaltet und hinterfragt, ob die Stadt die Unterführung tatsächlich neu bauen muss, oder ob es andere Möglichkeiten gibt. Er spricht von einer Ampelschaltung oder einer Einbahnstraßenregelung.

Die Stadt muss, sagt die Regierung

Bürgermeister Hetzl hat auf Anfrage der Heimatzeitung deshalb die konkrete Aussage der Regierung von Oberbayern vorgelegt. Im typischen Bürokratendeutsch steht darin mit Datum vom 29. August, dass die Stadt die Unterführung verbreitern und erhöhen muss, wenn die Bahn neu baut. „Wir bestätigen hiermit, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen vonseiten der Regierung von Oberbayern bestätigt werden kann, dass die Stadt Mühldorf als Straßenbaulastträgerin der Kapellenstraße im Falle eines Neubaus der Eisenbahnüberführungen eine Änderung nach Paragraf 12 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, insbesondere auf Anpassung des künftigen Straßenquerschnittes und auf Wegfall der Höhenbeschränkung verlangen muss.“

Das haben Bürgermeister Hetzl und Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner mehrfach „Pflichtverlangen“ genannt. Es bedeutet: Die Stadt muss von der Bahn verlangen, die Unterführung größer zu bauen. Bezahlen muss die Stadt.

Eine Alternative zu diesem Ausbau, schreibt Bürgermeister Hetzl auf Anfrage, sieht er nicht: „Aufgrund dieser Aussage hinsichtlich Pflichtverlangen wurden bisher keine Alternativen untersucht.“

Verbesserung ist dringend notwendig

Unterstützung bei dieser Einschätzung bekommt die Stadt von der Regierung. Die bestätigt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erst einmal das Pflichtverlangen: „Aus bau- und verkehrstechnischer Sicht ist es für die Regierung von Oberbayern begründet und geboten, wenn die Stadt Mühldorf eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere eine Anpassung des Straßenquerschnitts und der Wegfall der Höhenbeschränkung fordert.“ Denn dieser Ausbau stelle eine dringend notwendige Verbesserung dar. „Planungen mit einer Ampelregelung oder Einbahnstraßenlösung sind uns nicht bekannt und drängen sich unseres Erachtens angesichts der Verkehrsbedeutung der Kapellenstraße im Hinblick auf eine Förderfähigkeit nicht auf“, erklärt Sprecher Wolfgang Rupp.

Sollte es Streitigkeiten über die Notwendigkeit des Ausbaus geben, entscheidet laut Regierung das Bundesverkehrsministerium. Da die Stadt die Aufgabe aber nach derzeitigem Stand annimmt, wird es dazu nicht kommen.

Die Regierung von Oberbayern sagt ihre Förderung des Ausbaus zu. „Gesetzliche Voraussetzung für eine Förderung einer solchen Straßenbau- oder -ausbaumaßnahme ist in allen Fällen unter anderem, dass das Vorhaben zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant ist“, sagt Sprecher Rupp. „Die Straßenbaulastträger sind gesetzlich verpflichtet, nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu bauen und zu unterhalten.“

Zustimmung bei Anwohnern

Bei vielen Anwohnern findet der Ausbau Zustimmung. Das machten in den vergangenen Jahren immer wieder die Bürgerversammlungen deutlich. Auch heuer war die Unterführung dort Thema, Wolfgang Schönfelder sprach sie an. Er hält sogar Maßnahmen für nötig, bevor der Neubau fertig ist. Er fragte, „ob zumindest für die südliche Brücke eine Einbahnregelung mit einem verbreiterten Gehweg eine Option“ sei. Damit zumindest an der engsten Stelle sehr schnell etwas mehr Sicherheit geschaffen werde.

Das sagt das Eisenbahnkreuzungsgesetz nach Angaben der Regierung von Oberbayern

Die beabsichtigten Baumaßnahmen an der Kapellenstraße hätten auch nicht unerhebliche Baumaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücken (insbesondere deren Verlängerung) zur Folge. Eine Anpassung der Eisenbahnbrücken an einen veränderten Straßenquerschnitt der Kapellenstraße kann beziehungsweise muss die Stadt Mühldorf nach den gesetzlichen Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) verlangen, soweit die baulichen Veränderungen an der Kapellenstraße für die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs erforderlich sind. Im Streitfall entscheidet über die Erforderlichkeit im Sinne des EKrG das Bundesverkehrsministerium.

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