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Wer die Wahl hat, hat die Qual: "WS" und "VIB" oder doch weiter "MÜ"?

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Von: Marina Birkhof

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Das Kennzeichen "WS" ist nun nicht nur wie hier in Babensham zu finden - auch im Landkreis Mühldorf dürfen Autofahrer ihre Wägen mit den Altkennzeichen "WS" oder "VIB" zieren.
Das Kennzeichen "WS" ist nun nicht nur wie hier in Babensham zu finden - auch im Landkreis Mühldorf dürfen Autofahrer ihre Wägen mit den Altkennzeichen "WS" oder auch "VIB" zieren. © Martl Mayer

Landkreis - Eine lange Durstrecke liegt hinter den Befürwortern der Einführung des Altkennzeichens, doch die Wartezeit hat sich ausgezahlt: Ab sofort können Bürger des Mühldorfer Landkreises die Kennzeichen "WS" und "VIB" für ihre Fahrzeuge erwerben.

Seit 2013 sind die Altkennzeichen wieder zugelassen. Nur der Landkreis Mühldorf hatte zunächst das Nachsehen, denn dort wurde das alte Autoschild nicht erlaubt.

Die Mühldorfer Gemeinden - insbesondere auch im Haager Land - aber starteten eine Initiative: Sie kämpften um ihr Altkennzeichen - mit Erfolg. Im Juli 2018 ruderte der Kreisausschuss zurück und erlaubte die Altkennzeichen "WS" und "VIB" auch im Landkreis Mühldorf. 

Ab sofort kann sich jeder Fahrzeughalter sein Kennzeichen ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wohnort aussuchen. So können Bürger im Landkreis Mühldorf zwischen den Kennzeichen "MÜ", "WS" oder "VIB" wählen.

"WS" und "VIB" schmücken künftig "MÜ"-Autos  

Nun sind die Kennzeichen "WS" und "VIB" ab Mittwoch, 2. Januar 2019, in den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen  Mühldorf und Waldkraiburg erhältlich und können auch reserviert werden. Voraussetzung dafür war die Freigabe der Altkennzeichen durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Soweit mehrere Verwaltungsbezirke die Wiederausgabe desselben Altkennzeichens beantragen, sind Nummernkreise zu bilden. Diese Regelung trifft auch auf den Landkreis Mühldorf zu. 

Folgende Buchstaben- und Nummernkombinationen stehen zur Verfügung: 

Fahrzeughalter mit bereits zugelassenen Fahrzeugen mit "MÜ"-Kennzeichen, die Ihr Fahrzeug lediglich umkennzeichnen wollen, können dieses nur beim Landratsamt Mühldorf erledigen. Eine Umkennzeichnung in der Erweiterten Zuständigkeit ist jedoch nicht möglich.

Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind im Internet unter Kfz-Zulassung unter "Erforderliche Unterlagen bei der Zulassung" vermerkt oder können telefonisch unter 08631/699-722 erfragt werden.

Wer sein Auto von seinem bisherigen MÜ-Kennzeichen auf eines der nun verfügbaren Altkennzeichen umkennzeichnen will, kann sich wie bisher auch sein Wunschkennzeichen auf der Internetseite des Landratsamts reservieren. Die Reservierungsmöglichkeit im Internet ist ebenfalls freigeschaltet.

Für die Wahl eines neuen Kennzeichens fällt eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an. Wer sich sein Kennzeichen zusätzlich vorab im Internet reserviert, muss dafür eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro begleichen.

Altkennzeichen im Umlauf:

mb/Pressestelle Landkreis Mühldorf

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