AOK Bayern - Direktion Mühldorf
Pflegekasse entlastet Pflegebedürftige
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Höhere Zuschüsse erhalten seit diesem Jahr Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen stationär betreut werden. Darauf weisen die Pflegeberaterinnen der AOK Direktion Altötting/Mühldorf, Ingrid Wachinger und Birgit Schneider, hin. Grundlage dafür ist eine neue gesetzliche Regelung.
Mühldorf - Die Zuschüsse sind gestaffelt und orientieren sich an der Dauer des Aufenthaltes im Pflegeheim. „Der Leistungszuschlag verringert den jeweiligen persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten“, so Wachinger. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.
„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nichts gesondert beantragen, die Zuschüsse werden direkt mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung abgerechnet“, ergänzt Schneider. Allein im Bereich der AOK-Pflegekasse für die Landkreise Altötting und Mühldorf machen die höheren Zuschüsse zusätzlich rund 576.000 Euro aus und erreichen fast 1.200 pflegebedürftige Menschen.
Mehr Geld auch für Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige vorübergehend nicht betreuen können, etwa, weil sie selbst krank sind, eine Kur machen oder in den Urlaub fahren wollen, ist es möglich, ihre Pflegebedürftigen bis zu acht Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung versorgen zu lassen.
Für maximal acht Wochen im Jahr erhalten Versicherte für die Kurzzeitpflege einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro, das entspricht einer Erhöhung um 10 Prozent. Alternativ zur Kurzzeitpflege kann man auch Verhinderungspflege beantragen. „Bei dieser Leistung versorgen Ersatzpflegekräfte wie beispielsweise Nachbarn oder ein Pflegedienst die Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause“, so Wachinger. Die Pflegekasse erstattet dann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro.
Mit Mitteln der Kurzzeitpflege stehen so bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Auch bei den ambulanten Pflegesachleistungen gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent. Für Hilfen durch einen Pflegedienst, wie zum Beispiel Betreuungsmaßnahmen, Körperpflege oder Unterstützung bei der Haushaltsführung, gibt es jetzt bis zu 2.095 Euro (Pflegegrad 5).
Übergangspflege neu eingeführt
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt weitere Pflege benötigt, hat seit kurzem Anspruch auf die sogenannte Übergangspflege, falls keine geeignete Kurzzeitpflege über ambulante Pflegedienste sichergestellt werden kann. „Übergangspflege wird Betroffenen in dem Krankenhaus, in dem sie ihre Behandlung erhalten haben, für bis zu zehn Tage angeboten“, so Schneider.
Sie soll die Versorgung der Patienten mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung gewährleisten.
Wer eine Beratung rund um mögliche Pflegeleistungen benötigt, kann sich an seine AOK-Pflegeberaterinnen wenden:
Ingrid Wachinger ist unter der Rufnummer 08638 6005-53 erreichbar, Birgit Schneider informiert unter 08638 6005-70 über alle Leistungen der Pflegekasse und über die Möglichkeiten einer optimalen Versorgung in der individuellen Pflegesituation.
Pressemeldung AOK