Anbindehaltung, Stachelhalsbänder und Co.
Tierschutz-Hundeverordnung im Landkreis Mühldorf verschärft – das müsst Ihr jetzt beachten
- 0 Kommentare
- Weitere
Seit 1. Januar 2022 gibt es eine neue Tierschutz-Hundeverordnung. Damit wurden die Anforderungen für die Hundehaltung weiter konkretisiert und teils verschärft:
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Landkreis Mühldorf am Inn – Die Anbindehaltung von Hunden wurde mit der neuen Verordnung mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 grundsätzlich verboten. Bisher durften Hunde angebunden an einer frei gleitenden, sechs Meter langen Laufvorrichtung gehalten werden. Das ist ab 1. Januar 2023 nicht mehr erlaubt. Eine Haltung an der kurzen Kette war schon immer verboten.
Das Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass es mit der Neuerung der Verordnung nunmehr auch verboten ist, Stachelhalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung, dem Training und der Erziehung zu verwenden. Gerätschaften wie Halsbänder oder unsichtbare Zäune, die mit Strom auf das Tier einwirken und dadurch Schmerzen zufügen, sind bereits seit langem verboten.
Gesetzeskonforme Lösungen im Einzelfall können mit dem Veterinäramt unter vetamt@lra-mue.de oder 08631-699-728 geklärt werden.
Pressemitteilung Landratsamt Mühldorf am Inn
Rubriklistenbild: © Bernd Thissen/dpa