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Kinderpornos auf den Festplatten

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Mühldorf - Weil er Kinderpornos aus dem Internet herurntergeladen und verbreitet hat, wurde ein 24-Jähriger zu 15 Monaten verurteilt – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Er lud Kinderpornos aus dem Internet und verbreitete sie in acht Fällen auch über eine Tauschbörse. Deshalb wurde der 24-Jährige jetzt zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der Angeklagte hatte sich 2008 für die NPD als Bezirkstagskandidat aufstellen lassen.

Über eine Viertelstunde dauerte am Donnerstagnachmittag am Amtsgericht Mühldorf alleine die Verlesung der Anklageschrift. Jeden relevanten Dateinamen, der im August letzten Jahres bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer, dem Laptop und zwei externen Festplatten entdeckt worden war, trug der Staatsanwalt vor.

Dabei ließen schon die englischen Titel der über 80 Filme erahnen, um welche Grausamkeiten es sich handelt: Von „Russischen Vergewaltigungs-Fantasien“ war ebenso die Rede wie von „Schlafendes Mädchen wird vergewaltigt“. Dazwischen Begriffe wie „Youngporn“, „Hard Sex“, „Paedophilia“ oder „InzestXXX“. Zu sehen ist laut Anklageschrift Oral- und Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern unter 14 Jahren.

Die Filme dauern zum Teil nur wenige Minuten, zum Teil aber auch über eine Stunde. In seiner ersten polizeilichen Vernehmung hatte der Mann nach Angaben des zuständigen Kripobeamten noch alle Vorwürfe bestritten und versucht, die Schuld auf andere Benutzer seines Computers abzuschieben. Doch inzwischen war die Beweislage wohl so eindeutig, dass sein Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung um ein Gespräch mit Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richter Florian Greifenstein bat um über das Strafmaß zu verhandeln.

Anschließend legte der 24-Jährige ein umfassendes Geständnis ab, die Dateien aus dem Internet heruntergeladen und – zum Teil – über eine Tauschbörse wieder zum Download angeboten zu haben. Daraufhin verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten und setzte diese auf drei Jahre zur Bewährung aus. Darüber hinaus muss der Hartz-IV-Empfänger 160 Sozialstunden ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte 22 Monate gefordert, die Verteidigung 14.

Zur Sache selbst wollte der Vater eines 20 Monate alten Kindes, das bei Pflegeeltern aufwächst, keine Angaben machen. In seinem Schlusswort sprach er von einem „riesengroßen Bockmist, den ich durchaus bereue“. Die Verhandlung hatte im Vorfeld deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte, der inzwischen aus dem Landkreis nach Nordrhein-Westfalen gezogen ist, im Jahr 2008 für die rechtsextreme NPD für den Bezirkstag kandidiert hat. Außerdem war er als stellvertretender Kreisvorsitzender in Erscheinung getreten.

Es war damit das zweite Mal innerhalb weniger Wochen, dass ein aktives oder ehemaliges Vorstandsmitglied der Kreis-NPD in Mühldorf vor Gericht stand. Ein 34-jähriger Krankenpfleger, der 2009 für die rechtsextreme Partei für den Bundestagskandidat kandidiert hat, war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er zusammen mit zwei Kumpanen einen dunkelhäutigen Brasilianer durch den Mühldorfer Bahnhof gehetzt hatte.

ha/Mühldorfer Anzeiger

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