Nach Vorfällen in Mühldorf, Aschau und Ampfing
Immer mehr Schwarzbauten im Landkreis Mühldorf: Wann Bußgeld und der Abriss drohen
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Schwarzbauten nehmen zu, das bestätigt das Landratsamt Mühldorf. Doch warum werden sie nicht einfach abgerissen und welche empfindliche Strafen drohen?
Mühldorf - Schwarzbauten sind immer wieder ein Thema: zuletzt in Mühldorf, aber auch in Ampfing oder Aschau-Werk. Das Landratsamt Mühldorf hat zu den Fällen zwar keine Zahlen, auf Anfrage bestätigte Sprecher Wolfgang Haserer aber: „Tendenziell ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um Bauten oder Nutzungsänderungen, die bereits seit vielen Jahren bestehen, jedoch erst kürzlich gemeldet oder entdeckt wurden.“
Dabei spielen oft anonyme Hinweise aus der Bevölkerung ebenso eine Rolle wie Kontrollen des Landratsamtes. Manchmal sind es ungewollt auch die Eigentümer selber. So etwa im vergangenen Jahr im Ampfing, als ein Bauantrag für eine Erweiterung einging und damit die bisherigen Bausünden aufflogen.
Bauherren haben oftmals keine Ahnung
„Oftmals wissen die Betroffenen nicht, dass sie für ihr Bauvorhaben eine Genehmigung brauchen“, erklärte Haserer. Auch Zeitdruck oder nachträgliche Änderungen, für die es keine Genehmigung gab, spielten eine Rolle.
Sobald ein Schwarzbau entdeckt wird, erscheinen Mitarbeiter des Landratsamtes vor Ort, schauen sich alles an und verbieten - je nach Fortschritt - sofort den Weiterbau.
Ein Abriss ist erst das letzte Mittel
Das ist aber erst der Anfang. Jetzt müssen die Eigentümer einen Bauantrag einreichen. Denn es muss, so Landratsamtssprecher Haserer, geprüft werden, ob der Bau nachträglich genehmigt werden kann. Das werde im Normalfall innerhalb von zwei Monaten entschieden, „nach den gleichen Kriterien wie bei jedem anderen Bauantrag.“ Diese Prüfung ergebe sich aus der Bayerischen Bauordnung, sagt Haserer. Die Aufforderung zum Abriss dürfe nur dann ausgesprochen werden, wenn ein rechtmäßiger Zustand nicht auf andere Weise hergestellt werden kann.
Kann der Schwarzbau nicht genehmigt werden, dann geht die Abwägung los: Was ist verhältnismäßig? Der vollständige Abriss oder ein Rückbau auf ein genehmigungsfähiges Maß? „Eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bauherren kennt das Gesetz hier nicht“, sagt Haserer, „zumal schon die bloße Errichtung einen Bußgeldtatbestand erfüllt.“
Bußgelder bis zu einer halben Million Euro sind möglich
Gezahlt werden muss also auf jeden Fall, auch wenn der Schwarzbau nachträglich genehmigt wird. Das können bis zu 500.000 Euro sein. „Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Schwere des Vergehens und ob der Bau vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung ausgeführt wurde“, erklärt Haserer. Es können sogar die Gewinne aus der nicht genehmigten Nutzung abgeschöpft werden.
Welche Sanktionen das Landratsamt 2022 verhängt hat, konnte Haserer jedoch nicht sagen. Eine entsprechende Übersicht werde nicht geführt. „Ein vollständiger Rückbau eines Schwarzbaus ist nicht die Regel, jedoch kam es in der Vergangenheit vereinzelt auch hierzu.“ Meistens gebe es - teilweise auch hohe - Bußgelder sowie die Anordnung eines Teilrückbaus. Manchmal machen das die Bauherren aber auch schon selber - noch bevor sie dazu aufgefordert werden.