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Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED soll kommen

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Von: Heinz Seutter

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Buchbach - Eine Reihe von Themen standen am Dienstagabend wieder zur Beratung im Gemeinderat an.

Zunächst wurde dem Gremium die Vorplanung und das weiter Vorgehen bei der Erneuerung beziehungsweise dem Austausch der Straßenbeleuchtung vorgestellt. Auf Basis dessen fiel die Entscheidung, eine Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung in Buchbach entsprechend dem vorgeschlagenen Konzept auf LED durchzuführen. Die Verwaltung beauftragt eine Fachfirma für den Test der vorgeschlagenen Lösungen.

Bebauungs- und Flächennutzungspläne behandelt

Weiterhin wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Ersatzbau einer Dopplegarage mit Hackschnitzellager auf einem Grundstück an der Mauthstraße erteilt. Außerdem billigte der Rat die Planentwürfe für die Änderung des Bebauungsplan "Ranoldsberg Süd" und die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Erweiterung der Sportanlage.

Letzere Baumaßnahme war bereits in der Gemeinderatssitzung im Dezember Thema gewesen. Damals stand die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Schul- und Freizeitanlagen" zur Beratung an. Allerdings konnte der Marktgemeinderat keine Entscheidung treffen, wie der Mühldorfer Anzeiger berichtete. Laut der Zeitung erklärte Bürgermeister Einwang damals, es würden noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Daher schlug die Verwaltung laut der Zeitung vor, die Planung in zwei Abschnitte aufzuteilen. Einen ersten Teil, der das neue Kunstrasenspielfeld betrifft und einen zweiten Teil für punktuelle Veränderungen im Bestand. 

Förderprogramm Thema

Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat die Richtlinien des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen in der vorgelegten Fassung gemäß der Gestaltungsfibel. Für das kommunale Förderprogramm wird dabei analog zu einem Förderantrag ein Dreijahresbudget von maximal 60.000 Euro, jährlich von maximal 20.000 Euro, im Haushalt veranschlagt. Von den geförderten Kosten für die durchgeführten Maßnahmen werden 60 Prozent von Seiten der Städtebauförderung wieder zurück erstattet. Das Gremium nahm die vorgelegte und mit der Regierung von Oberbayern abgestimmte Fassung der Gestaltungsfibel zustimmend zur Kenntnis.

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