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Entgegen dem Bebauungsplan: Wie entscheidet Ampfing bei der Erweiterung des Feuerwehrhauses?

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Von: Jörg Eschenfelder

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Das Ampfinger Feuerwehrhaus in der St.-Christophorus-Straße
Das Ampfinger Feuerwehrhaus in der St.-Christophorus-Straße soll erweitert werden. Jetzt mussten die Gemeinderäte in eigener Sache über Abweichungen vom Bebauungsplan entscheiden. © Jörg Eschenfelder

Ampfings Gemeinderäte mussten in eigener Sache über die Erweiterung des Feuerwehrhauses und Abweichungen vom Bebauungsplan entscheiden.

Ampfing - „Wir müssen uns jetzt unser eigenes Bauvorhaben genehmigen“, meinte Ampfings Bürgermeister Josef Grundner (CSU), als in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Erweiterung des Feuerwehrhauses an der Reihe war. Offiziell hat die Gemeinde bei den Gemeinderäten die Baugenehmigung beantragt. 

Und der war nicht ohne. Immerhin mussten die Gemeinderäte über Abweichungen vom Bebauungsplan Nummer Acht entscheiden. Die Gemeinde möchte mit der Erweiterung das bestehende Gebäude profilgleich weiterführen. Die Dachneigung würde dann nur zwischen 17 und 22 Grad liegen, während eigentlich 21 bis 24 Grad vorgeschrieben seien.

Aufgrund der neuen Stellplätze und Zufahrten würde auch die Grundflächenzahl (GRZ) überschritten. Sie gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen. Der Bebauungsplan zieht die Grenze bei 60 Prozent; bei der geplanten Erweiterung würden aber 83 Prozent verbaut werden, wobei die 30 neuen Stellplätze als Rasenfugenpflaster und die Zufahrt mit Drainfugenpflaster ausgeführt werden sollen.

Bestehende Architektur wird fortgeführt

Die Gemeindeverwaltung bewertete die Abweichungen vom Bebauungsplan als vertretbar, da sie die Grundzüge der Planung nicht verändern und nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt seien. Bürgermeister Josef Grundner (CSU) verwies darauf, dass damit die bestehende Architektur fortgeführt werde.

Rainer Stöger (Grüne) begrüßte es, dass zwischen den Absetzschächten eine vernetzte Zisternen-Anlage geschaffen wird. Diese soll bei Bedarf dem Bauhof für das Bewässern der Pflanzen dienen. Stöger: „Das ist sinnvoll und hoffentlich ein Vorbild für private Bauherren.“

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Nach der Präsentation waren die Gemeinderäte ohne weitere Fragen mit den vorgelegten Plänen einverstanden und erteilten ihrem eigenen Bauvorhaben samt Abweichungen vom Bebauungsplan einstimmig ihr Einvernehmen.

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