Die Minijobgrenze wird nach den Bundestagsbeschlüssen vom Freitag künftig an den Mindestlohn gekoppelt. Bei jeder Erhöhung des Mindestlohns werde die Verdienstgrenze automatisch nach oben angepasst. Die Grenze errechnet sich aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Sandra Bubendorfer-Licht
