1. innsalzach24-de
  2. Innsalzach
  3. Region Mühldorf

AfD fordert Corona-Amnestie im Landkreis Mühldorf: „Zu Unrecht Verfolgte rehabilitieren“

Erstellt:

Von: Christa Latta

Kommentare

Corona Parkbank
Alleine auf einer Parkbank sitzen - das war in Bayern wegen Corona eine Zeitlang verboten und mit Bußgeld belegt. © Uwe Anspach/dpa

Die AfD im Landkreis will, dass der Landkreis von sich aus Bußgelder zurückzahlt, die während der zu strikten bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Das sagt das Landratsamt dazu.

Mühldorf - „Corona-Amnestie jetzt - Verfahren einstellen und Rückzahlung sämtlicher Bußgelder im Landkreis Mühldorf“ - das will die AfD-Kreistagsfraktion am Montag (20. März) im Kreisausschuss fordern. Der Antrag liegt den OVB-Heimatzeitungen bereits vor.

Die AfD beruft sich bei ihrer Forderung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom November 2022. „Die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 erklärte das Bundesverwaltungsgericht jüngst für unverhältnismäßig“, heißt es in dem Antrag. Denn Bayern habe die Regeln „zu eng“ gefasst.

Nicht verhältnismäßig und verfassungswidrig

Im Januar 2022 habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zudem die 2G-Beschränkung gekippt, wonach nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Einzelhandelsgeschäften hatten - weil das, so die AfD, „nicht verhältnismäßig und verfassungswidrig“ war.

Bürger zu Unrecht verfolgt

Konkret fordert die Kreis-AfD deshalb den Landkreis Mühldorf dazu auf, noch laufende Verfahren sofort einzustellen und bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen. Und zwar „ohne, dass jeder einzelne Betroffene einen Antrag stellen muss“, sagt AfD-Kreisvorsitzender Oliver Multusch. „Das Landratsamt sollte von sich aus auf diese Leute zugehen und die Bußgelder zurückzahlen.“

Er begründet das damit, dass der Staat und das Landratsamt als vollziehende Behörde vor Ort, diese Menschen zu Unrecht verfolgt habe und jetzt - nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - rehabilitieren müsse. „Der Staat ist hier in der Bringschuld und muss der Rehabilitierung der Menschen Rechnung tragen“, stellt Multusch im Sinne der Kreis-AfD fest. „Der Landkreis hat hier als Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum.“

Antrag kann von Tagesordnung fliegen

Diese Argumentation werde er auch im Kreistag darlegen, wenn er Gelegenheit dazu bekommt. Denn in der Sitzung der Fraktionssprecher habe Landrat Max Heimerl schon angedeutet, dass die geforderte Corona-Amnestie nicht in der Zuständigkeit des Landkreises liege. „Unser Antrag könnte von der Tagesordnung genommen werden“, vermutet Multusch.

Richtiger Adressat ist die Staatsregierung

Diese Aussage bestätigt dsa Landratsamt. „Der Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfolgte durch das Landratsamt als Staatsbehörde. Das Landratsamt unterliegt hier nicht der Überwachungs- und Entscheidungsgewalt des Kreistages, sondern untersteht den Weisungen der vorgesetzten Dienstbehörden“, ließ Sprecher Wolfgang Haserer wissen. Der richtige Ansprechpartner für die AfD-Forderung nach einer „Corona-Amnestie“ sei demnach allein die Bayerische Staatsregierung.

Das Bußgeld-Urteil und seine Folgen für den Landkreis

„Bis zu 244 Verfahren können im Zuständigkeitsbereiches des Landratsamtes Mühldorf wegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes von einer Rückzahlung betroffen sein“, das teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Um in den Genuss einer Rückzahlung zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden und die verhängte Geldstrafe muss einige Voraussetzungen erfüllten. Geld zurück gibt es nur, wenn sich die verhängte Geldbuße auf eine Handlung bezieht, die im Zeitraum vom 1. bis 19. April 2020 stattgefunden hat. Gleichzeitig muss sich der Tatvorwurf ausschließlich darauf bezogen haben, dass die Wohnung verlassen wurde, um alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen.  In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt – etwa, wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine „Corona-Party“ zu feiern.

Auch interessant

Kommentare