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Testangebot in Burghausen und Altötting: Informationen für Grenzgänger

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Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes, die laut Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Söder als Rechtsgrundlage zur Wiedereinführung der wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger in Bayern herangezogen werden soll, sind Grenzgänger, die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben, welches kein Hochinzidenzgebiet ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte von der Testverpflichtung bei der Einreise ausgenommen.

Deshalb und weil bislang keine weiteren Konkretisierungen seitens der Bayerischen Staatsregierung erfolgt sind, kann aktuell (Stand, 15. Januar) nicht abschließend beurteilt werden, ob tatsächlich ab dem 18. Januar eine vollumfängliche wöchentliche Testverpflichtung für alle Grenzgänger aus Österreich (d.h. Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren), gelten wird.

Dennoch wird für Grenzgänger aus Österreich wieder die Möglichkeit geschaffen, einen Corona-Abstrich durch die Firma Vitolus in Burghausen durchführen zu lassen.

Beginnend ab dem 26. Januar wird jeweils am Dienstag: 14:30 Uhr – 19:30 Uhr, Mittwoch: 10:30 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag: 14:30 Uhr – 19:30 Uhr sowie am Samstag: 10:30 Uhr – 15:30 Uhr getestet. Die Abstrichnahme erfolgt im Hallenbad der Stadt Burghausen (Franz-Alexander-Straße 25). Die Buchungsseite der Fa. Vitolus zur Vereinbarung von Testterminen wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche freigeschaltet. Genaueres hierzu wird noch bekannt gegeben.

Termine für Corona-Testungen im Testzentrum am Kreishallenbad in Neuötting können daneben auch weiterhin unter der Telefonnummer 08671 20111 vereinbart werden. Das Landratsamt bittet alle Grenzgänger aus Österreich in diesem Zusammenhang jedoch dringend darum, ab dem 26. Januar vorrangig das Testangebot der Firma Vitolus in Anspruch zu nehmen.

Pressemitteilung des Landratsamts Altötting

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