Österreicher dürfen rüber, Deutsche nicht
Kurioser Brückenstreit in Burghausen: Drei Richter reisen zum Ortstermin
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Die Fahrtrichtung auf einer Brücke sorgt für Streit zwischen Burghausen in Bayern und Hochburg-Ach in Österreich. Nun wird die Brücke ein Fall für die Richter.
Zwischen Burghausen und dem oberösterreichischen Hochburg-Ach ist ein Streit um eine Brücke entbrannt. Die Stadt Burghausen hat die Brücke über die Salzach vorerst in einem Probelauf einseitig zur Einbahnstraße erklärt. Einige Anwohner in Österreich schimpfen nun über mehr Verkehr auf Ausweichrouten - und Pendler über längere Wege. Einer von ihnen hat Klage beim Verwaltungsgericht München (VG) eingereicht. Am Mittwochvormittag reisen nun drei Richter der Kammer für Straßenverkehrsrecht zum Ortstermin, um die vertrackte Lage selbst in Augenschein zu nehmen.
Österreicher klagt
Kläger Hannes Preishuber aus Österreich muss bei der Heimfahrt den Umweg über die zweite Salzachbrücke nehmen. Das bedeute für ihn jeden Tag zwischen zweieinhalb und vier Kilometern mehr, argumentiert er. Bei rund 2000 Autos im Grenzverkehr täglich mache das drei Millionen zusätzliche Kilometer im Jahr, rechnet Preishuber vor. Er beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung, nach der Einschränkungen des Verkehrs nur angeordnet werden könnten, wenn auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe.
Um diese Passage geht es:
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. [...] Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ heißt es darin.
Probebetrieb läuft bis Ende März
Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) führt an, an der Brücke am Stadtplatz seien täglich rund 1000 Schüler unterwegs. Es gehe darum, den Verkehr zu beruhigen, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm zu reduzieren. „Nachdem uns die Klageschrift zugegangen ist, wurde diese durch unsere Rechtsabteilung bearbeitet und eine entsprechende Klageerwiderung verfasst, die dem Gericht mittlerweile auch zugegangen ist. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unsere Vorgehensweise korrekt ist und wir uns in der aktuellen Situation im Recht befinden“, berichtet Bürgermeister Florian Schneider auf Anfrage von innsalzach24.de.
„Im Übrigen läuft die Versuchsphase noch bis 31. März 2022 und der Stadtrat wird in seiner Sitzung im März 2022 eine endgültige Entscheidung zu einer möglichen künftigen Verkehrsregelung auf der sogenannten Alten Brücke treffen.“ Damit soll nun aber abgewartet werden, wie das Gerichtsverfahren ausgeht. Die mündliche Verhandlung soll am 29. März in München stattfinden.
mh/dpa