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Stadt Burghausen: Doppelt so viele Besucher dürfen in Bad und Sauna

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Burghausen - Laut der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ab sofort doppelt so viele Gäste als bisher in Hallenbad und Sauna. Außerdem werden Impfausnahmen zugelassen. 

Die Pressemeldung im Wortlaut:

„Wir begrüßen diese Anpassung insofern, als dass es in den vergangenen Wochen häufig zu Wartezeiten beim Einlass in Hallenbad und Sauna gekommen ist. Obwohl wir eine aktuelle Anzeige auf der Website haben wie die Auslastung ist, mussten Badegäste warten. Jedoch bedeutet eine Verdopplung der Besucher auch, dass es voller ist. Das Risiko muss jeder für sich abwägen“, sagt Erster Bürgermeister Florian Schneider.

Es gilt weiterhin 2G+ in Hallenbad und Sauna.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass eine Person doppelt geimpft oder genesen sein muss plus einen negativen Schnelltest (24h gültig) oder PCR-Test (48h gültig) vorzeigen muss bzw. geboostert (3. Impfung) sein muss. Der Booster gilt ab dem ersten Tag. Ebenfalls 2G+ ist die Kombination aus Doppeltgeimpft plus genesen.

Die Nachweise sind dem Bäderpersonal unaufgefordert vorzuzeigen. „Mein besonderer Dank gilt dem Personal. Alle machen einen hervorragenden Job, setzen Änderungen schnell um und handeln bedacht und freundlich. Ein echter Vorzeigebetrieb unsere Bäder Burghausen“, betont das Stadtoberhaupt.

Hinweis: Der Genesenen-Status ist nach der erneuten Änderung durch den Bund nur noch 90 Tage gültig.

Die gesetzlichen Änderungen bedeutet konkret (Stand 27.01.2022):

Kapazitätsanpassung:

Erhöhung der Kapazität auf 50% (vorher: 25%); im Hallenbad 400 Gäste und Sauna 110 Gäste

Pressemeldung der Stadt Burghausen/köx.

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