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Feuerwerksverbot im Stadtgebiet Burghausen

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Feuerwerk über Salzach.
Feuerwerk über Salzach. © Stadt Burghausen

Um die historische Altstadt und die Burganlage nicht zu gefährden, dürfen dort keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Burghausen – Auch im Umfeld von Seniorenheimen und Krankenhäusern dürfen laut dem Sprengstoffgesetzt keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Deswegen hat die Stadt, wie schon in den letzten Jahren, folgende Entscheidung getroffen: 

Im Stadtgebiet Burghausen dürfen auch am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 in folgenden Bereichen keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (Feuerwerkskörper für  Kleinfeuerwerke) abgebrannt werden: 

Die Anordnung mit einem genauen Plan der Verbotszonen kann auf der Webseite der Stadt Burghausen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ oder an den Amtstafeln eingesehen werden. Vonseiten der Stadt ist kein Feuerwerk geplant. 

Außerdem ist ab 22 Uhr am Silvesterabend die Zufahrt zur Burg ab Höhe Burgstraße / Curaplatz  gesperrt. Die Sperrung bleibt bis zum Morgen des 1. Januar 2023 bestehen.

Pressemitteilung der Stadt Burghausen

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