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Hat ein 47-Jähriger seine Freundin vergewaltigt?

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Von: Sascha Ludwig

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Neuötting/Traunstein - Seit Dienstag steht ein 47-jähriger Mann aus Neuötting vor Gericht. Er soll seine Freundin zweimal vergewaltigt haben, bestreitet die Vorwürfe aber vehement.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 47-Jährigen aus Neuötting zwei Vergewaltigungen seiner damaligen Freundin zur Last, der Angeklagte weißt die Vorwürfe strikt von sich. Aus seiner Sicht ging die Initiative zum Geschlechtsverkehr immer von der Frau aus. Die 6. Strafkammer am Traunsteiner Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Jürgen Zenkel beschäftigt sich seit Dienstag mit dem Fall und konnte bereits am ersten Verhandlungstag mehrere Unstimmigkeiten zwischen der Aussage des Angeklagten vor Gericht und dessen Aussage bei der Polizei aufdecken.

Hämatome, Schwellungen und Kratzwunden

Nachdem sich der Angeklagte und die vermeintlich Geschädigte im Internet kennengelernt hatten, zogen sie Ende 2014 in eine gemeinsame Wohnung. Der mehrfach vorbestrafte und inhaftierte Hartz IV-Empfänger soll in der Folgezeit jedoch immer eifersüchtiger geworden sein, bis es schließlich Mitte Februar zu einem handfesten Streit gekommen sein soll. Laut Angaben der ebenfalls 47-jährigen Frau nahm er ihr das Handy weg, löschte die Kontakte und sperrte das Gerät. Außerdem verschloss er die Wohnungstüre und steckte den Schlüssel ein.

Gegen 2.30 Uhr soll er gegen den Hals der Geschädigten gedrückt, ihr ins Gesicht geschlagen, ihr beide Arme zurückgebogen und einen Arm gegen das Metallbett geschlagen haben. Dann vollzog der 47-Jährige gegen den Willen Ofers den Geschlechtsverkehr, so die Zeugin. Die Geschädigte trug Hämatome, Schwellungen und Kratzwunden davon.

Widersprüchliche Aussagen des Angeklagten

"Sie haben Ihre Lebensgefährtin bezichtigt, das Geld abgehoben zu haben. Es gibt aber nur eine derartige Abhebung- und die war von Ihnen. Das hat Ihnen ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingetragen," so Richter Dr. Zenkel am Dienstag zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten, und weiter: " An einer Vergewaltigung sind in der Regel nur zwei Personen beteiligt. Immer kommt eine Aussage in dieser Richtung, eine Aussage in anderer Richtung. Die Kammer muss entscheiden."

Der Richter legte dem 47-Jährigen nahe, nochmal darüber nachzudenken, seiner ehemaligen Freundin eine erneute Aussage vor Gericht zu ersparen. "Wenn Sie es waren, wären Sie gut beraten, die Tat einzuräumen und der Frau eine Aussage zu ersparen. Wenn Sie es nicht waren, haben Sie Anspruch, frei gesprochen zu werden. Aufgrund der Akten ist ein Freispruch vielleicht nicht so hundertprozentig zu erwarten, wie Sie es sich vorstellen. Denken Sie über diese Chance nach. Sie haben sie nur jetzt," so Dr. Zenkel mahnend.

Angeklagter beharrt auf seiner Ansicht

Doch der 47-jährige Neuöttinger blieb hart: Nachdem man eine Meinungsverschiedenheit ausdiskutiert habe, habe man Sex gehabt, den die Frau auch gewollt habe. Gewalt will er nicht ausgeübt haben. So blieb der Geschädigten am Dienstag die Aussage vor Gericht nicht erspart. Teilweise unter Tränen musste die Verhandlung sogar unterbrochen werden.

Seinen Einzug in ihre Wohnung habe sie irgendwie nicht aufhalten können. Der Angeklagte sei sehr eifersüchtig gewesen, zum Beispiel völlig unbegründet auf einen männlichen Kollegen an ihrer Arbeitsstätte. Er habe ihre Internetkontakte überwacht, des Öfteren Dinge gelöscht. Bei ihrem Arbeitgeber habe er sich hinter ihrem Rücken beschwert, sie arbeite zu viel und solle weniger eingesetzt werden. Zu einem Arzt sei er mitgegangen – „damit ich mich krankschreiben lasse“. Der 47-Jährige habe geprahlt, reich geerbt zu haben und eine Ranch in Texas zu besitzen. Obwohl Hartz IV-Empfänger, habe er Häuser kaufen wollen. Gelebt habe er von ihrem Geld. Den Sex mit ihr am Tatabend habe er sich schlicht genommen.

Insgesamt noch zwei Verhandlungstage angesetzt

Der Prozess wird am 14. und 26. Januar, jeweils um 9 Uhr, fortgesetzt. Dann sollen in erster Linie Gutachter und ärztliche Atteste in den Prozess eingeführt werden.

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