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Antragsfrist für Vereinspauschale 2023 bis 15. März verlängert

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Um den Sport- und Schützenvereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, die Antragsfrist bis 15.03.2023 verlängert.

Die Meldung im Wortlaut:

Landkreis Altötting - Es können somit alle Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15.03.2023 vollständig, mit allen erforderlichen Anlagen, beim Landratsamt Altötting eingegangen sind.

Pressemeldung des Landratsamt Altötting

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