Impfstatus ändert sich zum ersten Oktober
Gelten 15.000 Personen im Landkreis Altötting bald wieder als „ungeimpft“?
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Ab 1. Oktober gelten wieder neue Regeln bezüglich des Impfstatus. Im Landkreis Altötting dürften etwa 15.000 Menschen plötzlich als „ungeimpft“ gelten.
Landkreis Altötting – Ab dem 1. Oktober werden einige Einwohner im Landkreis Altötting über keinen gültigen Impfschutz mehr verfügen. Bis zum 30. September liegt bereits bei zwei Impfungen der „vollständiger Impfstatus“ vor: das ändert sich jetzt aber. Den Status „vollständig geimpft“ hat dann nur noch, wer mindestens eine Booster-Impfung erhalten hat. Für Genese mit zwei Impfungen besteht eine Ausnahme.
Vollständiger Impfschutz: Regelung ab 1. Oktober
- nach drei Impfungen (letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung),
- nach zwei Impfungen
+ positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung
ODER
+ positivem PCR-Test vor der zweiten Impfung
ODER
+ positivem PCR-Test nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
12 bis 15.000 Menschen im Landkreis Altötting betroffen?
Im Landkreis Altötting zählt rund 112.000 Einwohner davon etwa 15.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Bisher haben rund 67.000 Personen im Landkreis ihre Drittimpfung erhalten und rund 84.000 ihre Zweitimpfung, was eine Differenz von etwa 17.000 Personen ergibt. Auch wenn rund 5500 Personen aktuell über einen Genesenen-Status verfügen dürften in Kürze wohl 12.000 Menschen als unvollständig geimpft. Das neue Gesetz sieht ab 1. Oktober vor, dass Personen ohne vollständigem Impfschutz wieder von Maskenpflicht betroffen sein könnten. Geboosterte dürfen dagegen weiterhin ohne Maske ins Konzert oder zum Essen gehen.
AB 27. September sollen angepasste Impfstoffe verfügbar sein
Im Impfzentrum Altötting sollen ab dem 27. September in eingeschränkter Menge auch der angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer gegen Omikron Ba.4 und Ba.5 verfügbar sein. Auch die Original Impfstoffe und die Omikron Ba.1 Impfung werden verwendet. Eine Grundimmunisierung kann Morderna, Pfizer, Novavax und Valneva erfolgen. Die Stiko empfiehlt für Menschen ab 60 Jahren eine vierte Impfung. Menschen unter 60 Jahren können eine Impfberatung in Anspruch nehmen. TELEFONHOTLINE/CALLCENTER: Montag bis Freitag von 9-12.30h Telefonnummer: 08671-9290711