1. innsalzach24-de
  2. Innsalzach
  3. Region Alt-/Neuötting
  4. Stadt Altötting

Ex-Papst Benedikt verklagt: Landgericht Traunstein soll entscheiden

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Daniela Haindl

Kommentare

Die Kirche muss sich für die pädophilen Täter in Priesterreihen nun verantworten.
Der emeritierte Papst Benedikt wurde verklagt. © Sven Hoppe / dpa

Ein Opfer verklagt den Garchinger Priester H., sowie das Bistum und die zuständigen Ex-Bischöfe. Erstmals könnte ein Gericht kirchliche Verantwortungsträger für verjährte Missbrauchsdelikte zur Rechenschaft ziehen.

Garching, Traunstein – Als Zwölfjähriger wurde er von dem Garchinger Priester Peter H. missbraucht. Nun verklagt das Missbrauchsopfer den pädophilen Täter vor dem Landgericht Traunstein und mit ihm die zuständigen Verantwortungsträger. Das Bistum München Freising sowie die ehemaligen Erzbischöfe, der emeritierte Papst Benedikt XVI. und sein Nachfolger Kardinal Friedrich Wetter müssen sich nun verantworten.

Sexueller Missbrauch bei Zwölfjährigem

Das Martyrium des heute 38-Jährigen begann damit, dass Pfarrer H. ihm Pornos zeigte. Es folgte der sexuelle Missbrauch. Obwohl sich der damals Zwölfjährige seiner Mutter anvertraute, glaubte die ihm nicht. Danach rutschte der Junge ab: Verschlechterung in der Schule und Drogenkonsum folgen. Nun will der 38-Jährige Gerechtigkeit, denn seiner Meinung nach dürfe es bei sexuellem Missbrauch keine Verjährung geben. Sein Berliner Anwalt Andreas Schulz hat nun eine Feststellungsklage beim Landgericht Traunstein eingereicht. Er hat vielleicht eine Möglichkeit gefunden, wie die kirchlichen Verantwortungsträger zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Kann die Kirche für Missbrauch haftbar gemacht werden?

Über mehr als 30 Jahre lang hat der jetzt 74-jährige Peter H. Kinder missbraucht. Die zuständigen Bistümer und Bischöfe vertuschten die Taten und setzten den pädophilen Pfarrer weiterhin als Seelsorger ein. So kam er für 21 Jahre nach Garching an der Alz, obwohl er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Dem 38-jährigen Kläger geht es nicht darum, Schadensersatz zu erstreiten, sondern die Schuld der Verantwortlichen festzustellen. Der ehemalige Papst Benedikt hatte Kenntnis über die Taten von Peter H., was auch durch das Missbrauchsgutachten der Münchner Anwälte WSW belegt werden kann. Der Papst bestreitet dies aber bis heute.

Bislang kein Antrag auf Verjährung gestellt

Ob das Landgericht Traunstein die Klage annimmt ist noch ungewiss. Wenn das passieren sollte, könnten die Opfer für die verjährten Missbrauchsdelikte des ehemaligen Priesters H. auch Schadensersatz erstreiten. Kardinal Friedrich Wetter soll verschiedenen Quellen zufolge keinen Antrag auf Verjährung stellen wollen. Die Erzdiözese München und Freising sowie der emeritierte Papst haben sich bislang nicht geäußert.

Auch interessant

Kommentare