Patienten ohne Maske behandelt: Urteil am Amtsgericht
Altöttinger Arzt muss zahlen: „Sinnlose Strafe - lasse mir das nicht gefallen“
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Er soll seit der Pandemie wiederholt Patienten ohne Mund-Nasen-Schutz behandelt haben - in einem Seniorenheim und in seiner Praxis. Weil er kein Bußgeld zahlen wollte, musste sich Dr. Hans-Ulrich Mayr aus Altötting nun vor dem Amtsgericht verantworten. Die fünfstellige Geldbuße jedoch ist für den Mediziner nicht nachvollziehbar.
Altötting - Insgesamt zwei Bußgeldverweise mit vier Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz hatte das Landratsamt wegen den Vorfällen dem Altöttinger Arzt, der für die AfD im Stadtrat sitzt, ausgestellt. Gegen diese hatte Dr. Mayr jeweils Einspruch eingelegt.
Zum Einen soll er im Klaraheim Patienten ohne Maske behandelt haben, zum Anderen in seiner eigenen Praxis via Aushang die Corona-Pandemie im Dezember 2020 für beendet erklärt haben. Dafür hagelte es sogar Kritik von Ministerpräsident Markus Söder in einer Regierungserklärung.
Urteil: Insgesamt 16.000 Euro Geldbuße
Mittels Zeugenaussagen, darunter der Leiter des Klaraheims, prüfte das Gericht am Donnerstag (17. Februar), ob die Bußgeldbescheide berechtigt waren und fällte am späten Nachmittag den Entschluss, dass diese zum Teil sogar zu gering ausfielen. Das bestätigte Landratsamts-Sprecher Markus Huber noch am selben Abend nach einem langen Verhandlungstag gegenüber innsalzach24.de.
Insgesamt 16.000 Euro muss Dr. Mayr nun zahlen. Im Detail wurden die Vorwürfe, die gegen den 71-Jährigen im Raum standen, dreimal mit 5.000 Euro geurteilt. Der vierte Bescheid, den das Landratsamt laut Regelbescheid des Bußgeldkatalogs mit 250 Euro angesetzt hatte, wurde im Rahmen der Verhandlung auf 1.000 Euro gehoben.
Dr. Mayr: „Masken schaden mehr, als dass sie schützen“
Gegen das Urteil wolle Dr. Mayr Rechtsmittel einlegen, wie der Mediziner im Gespräch mit innsalzach24.de. unterstreicht. „Ich lasse mir das nicht gefallen. Das Gericht hat die Argumente, dass die Maske, die man uns vorschreibt, nicht durch eine rechtswirksame Verordnung zustande gekommen ist, nicht anerkannt. Meine Anwältin hat das ausführlich dargelegt, dass die Masken in keiner Weise vor Viren schützen - das sagt sogar der Hersteller. Im Gegenteil: Die Masken schaden mehr, als dass sie schützen.“
Summa summarum sei nun ein Urteil zustande gekommen, bei dem sich das Gericht auf eine „sinnlose Verordnung“ bezogen habe und dem Altöttinger Mediziner eine „sinnlose Strafe“ auferlegt habe.
„Und das, obwohl ich meine Patienten immer so gut wie möglich behandelt habe“, untermauert Dr. Mayr, der laut eigener Aussage mit Maske nicht arbeiten könne.
Ärztlicher Bezirksverband hat Rüge ausgesprochen
Wie geht es nun beruflich für Dr. Mayr weiter? Bezüglich eines möglichen Approbationsentzug aufgrund der zur Anzeige gebrachten Vorfälle sei Dr. Mayr nichts bekannt.
„Von einem Approbationsentzug bin ich weit entfernt - da müssten schon schwerwiegende Vorwürfe vorliegen wie eine falsche Behandlung von Patienten“, betont Dr. Mayr, der laut eigener Aussage auch weiterhin in seiner Praxis tätig sein wird.
Bisher habe er lediglich eine Rüge des Ärztlichen Bezirksverbands erteilt bekommen. Gegen die habe er bei der Bayerischen Landesärztekammer ebenfalls Widerspruch eingelegt.
Approbationsstelle der Regierung von Oberbayern prüft den Fall
Die Regierung von Oberbayern prüft den Fall des Altöttinger Arztes dennoch weiterhin unter approbationsrechtlichen Gesichtspunkten, wie Sprecher Wolfgang Rupp auf Nachfrage bestätigt.
„Neben den Ergebnissen des noch laufenden standesrechtlichen Verfahrens des Ärztlichen Bezirksverbands Oberbayern wird auch das Ergebnis der Ordnungswidrigkeitenverfahren des Landratsamts Altötting, über die das Amtsgericht Altötting nun urteilte, berücksichtigt werden. Dieses Urteil können wir in unserem Verfahren aber erst zugrunde legen, wenn es rechtskräftig ist.“
Etwaige Auswirkungen auf andere Fälle könnten laut dem Pressesprecher nicht allgemein abgeleitet werden. „Bei berufsaufsichtlichen Verfahren stützen sich mögliche Maßnahmen stets auf eine Prüfung des konkreten Einzelfalls“, heißt es abschließend.
mb