Darüber hinaus wird die Schutzimpfung nun allen weiteren, unter 65-jährigen Bürgerinnen und Bürgern aus der Personengruppe, die mit hoher Priorität geimpft werden soll, angeboten. Zur Impfanmeldung werden daher aufgerufen:
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen nach einer Organtransplantation,
- Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, Mukoviszidose, COPD), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht,
- Bis zu zwei enge Kontaktperson von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren,
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren,
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur,
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind sowie
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
Die unter 65-jährigen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altötting werden mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft. Die Schutzimpfungen für die älteren Personen aus der höchstpriorisierten Gruppe mit den hierfür zugelassenen Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna sind aufgrund der nach wie vor geringen Liefermengen noch nicht abgeschlossen. Eine Impfstoff-Wahlfreiheit gibt es daher bis auf Weiteres nicht.
Wir weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Impfstoff von AstraZeneca aus medizinischer Sicht ein sehr wichtiger Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist. Geimpfte erhalten mit diesem Impfstoff ein hohes Maß an Schutz und leisten mit ihrer Impfung einen wertvollen Beitrag, um die Pandemie in absehbarer Zeit zu überwinden.
Landrat Erwin Schneider: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst vor einer Ausbreitung des Virus!“
Die Online-Anmeldung zur Impfung ist unter www.impfzentren.bayern möglich. Daneben steht auch weiterhin das Impfzentrum des Landkreises Altötting telefonisch unter 08671/9290711 für die Registrierung zur Verfügung. Auch eine Impf-Anmeldung über das Bürgertelefon ist unter 08671/502626 weiterhin möglich.
Pressemeldung Landratsamt Altötting
