Von der Drogenfahrt bis zum widerrechtlichen Schwertransport
Viel Arbeit für die Autobahnpolizei Mühldorf auf der A94
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Die Beamten der Autobahnpolizei Mühldorf waren am Montag (4. April) bei Kontrollen auf der A94 schwer beschäftigt. Es wurden mehrere Verstöße festgestellt.
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Dorfen/Marktl/Mühldorf – Zuerst wurde um circa 14.15 Uhr von den Beamten der Autobahnpolizei Mühldorf ein 33-jähriger Mann aus dem Kreis Rottal-Inn mit seinem VW an der Anschlussstelle Mühldorf-Nord einer Kontrolle unterzogen. Hierbei äußerste sich der Verdacht einer vorangegangenen Aufnahme von Drogen. Ein Test bestätige dies und verlief positiv auf Cannabis-Produkte.
Der Mann wurde zur Blutentnahme in das Krankenhaus Mühldorf gebracht. Ihn erwartet nun eine empfindliche Geldbuße, sowie ein Fahrverbot für die Dauer von mindestens einem Monat.
Kennzeichenmissbrauch in Dorfen
Gegen 15 Uhr wurde dann ein 19-jähriger Mann aus der Slowakei mit seinem Skoda, nach vorangegangener Fahrt auf der A94 in Richtung Passau, am Parkplatz Fürtholz einer Kontrolle unterzogen.
Der Mann hatte den Skoda zuvor gebraucht in München erworben und wollte diesen nun in sein Heimatland überführen. An dem Fahrzeug hatte der 19-jährige allerdings slowakische Händlerkennzeichen angebracht. Eine reguläre Zulassung kam so nicht zustande. Es handelte sich somit um eine illegale Fernzulassung.
Der Slowake wurde wegen Kennzeichenmissbrauch und anderer Delikte zur Strafanzeige gebracht. Ihn erwartet nun eine empfindliche Geldstrafe.
Schwertransport in Marktl aufgehalten
Zuletzt wurde dann am Abend, gegen 21 Uhr, ein 46-jähriger Berufskraftfahrer aus der Tschechischen Republik mit seinem Schwertransport auf der A94, Höhe Marktl, kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer bestimmte Auflagen des Genehmigungsbescheides für den Sondertransport nicht erfüllte.
Der Fahrer wurde zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde bis zur regelkonformen Erfüllung der Auflagen untersagt. Und auch an die österreichische Transportfirma wird im Nachgang herangetreten werden, da diese sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ordnungsgemäß agierenden Speditionen verschaffte.
Pressemitteilung der Autobahnpolizei Mühldorf
Rubriklistenbild: © Paul Zinken/dpa/ZB/Symbolbild